Waren, die über die EU-Außengrenze eingeführt werden, müssen schrittweise über das neue ICS2-System angemeldet werden. Während eine Anmeldung nach ICS2 bisher nur für Schiffs- und Luftverkehr möglich war, folgt nun der Straßen- und Schienenverkehr. Wird die Anmeldung nicht formgerecht durchgeführt, untersagt die Zollbehörde die Einfuhr unter Umständen.
Was ist das ICS2?
Das ISC2 ist ein mit dem Unionszollkodex konform gehendes IT-System, das der Sicherheitsvorabkontrolle des Zolls dient. Importeure müssen Waren vor dem Passieren der EU-Außengrenze angemelden. Waren sollen so im Vorhinein einer Risikobewertung unterzogen werden, wodurch der Zoll gezielter kontrollieren kann. Das ICS2 ersetzt das Vorgängermodell ICS1 bis zum 01. September 2025 vollständig.
Welche Änderungen bringt das ICS2?
Die Daten müssen nun vor Eintreffen der Ware an der ersten EU-Grenze vorliegen. Mit der Einführung von ICS2 ist zudem eine Entry Summary Declaration (ENS) durchzuführen.
Welche Angaben muss das Entry Summary Declaration (ENS) beinhalten?
Die ausgefüllte ENS muss folgende Angaben beinhalten:
- 6-stelliger HS-Code
- EORI-Nummer des Empfängers in der EU
- Angaben zu Käufer, Verkäufer oder Eigentümer
- Genauer Versandweg und Transportdetails
Welche Änderungen müssen Unternehmen vornehmen?
Unternehmen müssen insbesondere ihre IT auf das ICS2 System umstellen. Zu der Implementierung gehört ein Selbstkonformitätstest, die Umstellung auf neue Kommunikationsschnittstellen (SOAP/Webservices) und die Beantragung von Deployment-Fenster, soweit diese noch nicht bereit sind.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Die ICS2 Einführung betrifft insbesondere:
- Transportunternehmen, die Straße und Schiene nutzen
- Post- und Expressdienste, die Straße und Schiene nutzen
- Logistikdienstleister
- Bei Eigenanmeldung: Der Empfänger selbst
Wann sind die neuen Vorgaben umzusetzen?
Warenimporte über Straßen- und Schienenverkehr können seit dem 01. April 2025 über ICS2 angemeldet werden. Ab dem 01. September 2025 ist die Anmeldung über ICS2 für alle Transportarten verpflichtend.
Was passiert, wenn ICS2 nicht verwendet wird?
Wenn ICS2 nicht verwendet wird, stoppt die Zollbehörde die zu importierende Ware unter Umständen an der EU-Grenze und die versagt die Einfuhr. Dies gilt auch, wenn eine ICS2 Anmeldung nicht rechtzeitig getätigt wird. Die Einfuhr kann dann nach einer formgemäßen Anmeldung vorgenommen werden.
Für einen reibungslosen Import ist es essenziell, eine ICS2 Meldung rechtzeitig vorzunehmen.
Haben Sie Fragen zu ICS2? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel wurde am 12. Juni 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.