Zur Nacherhebung zuvor erlassener oder erstatteter Zölle

Unter welchen Voraussetzungen können die Zollbehörden zu Unrecht erstattete Zölle (wieder) nacherheben?

Unternehmen sehen sich im Zollrecht immer wieder mit der überraschenden Nacherhebung bereits erstatteter Einfuhrabgaben konfrontiert. Grundlage hierfür war bislang die behördliche Praxis zu Art. 116 Abs. 7 UZK, wonach eine frühere Erstattung einer späteren Nacherhebung nicht entgegenstehen sollte.

Mit Urteil vom 24.6.2025 (VII R 22/22) hat der Bundesfinanzhof diese Sichtweise nun deutlich eingeschränkt: Erstattungsentscheidungen sind als begünstigende Entscheidungen nach Art. 27 und 28 UZK zu qualifizieren und können einer Nacherhebung entgegenstehen. Für Unternehmen eröffnen sich damit neue Verteidigungsmöglichkeiten gegen erhebliche Zollnachforderungen.

Rechtsanwalt Anton Schmoll beleuchtet die Entscheidung in der Fachpresse und zeigt auf, wie die aktuelle BFH-Rechtsprechung gezielt genutzt werden kann, um zollrechtliche Risiken zu reduzieren und finanzielle Belastungen wirksam abzuwehren.

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