Lieferverträge nach dem Brexit

In der März Ausgabe von „Beschaffung aktuell“ wurde Dr. Tristan Wegner zusammen mit Prof. Dr. Thomas Wieske und Carsten Bente zu den Auswirkungen des Brexit auf bestehende Lieferverträge interviewt. Er hat klargestellt, dass Lieferverträge grundsätzlich so bestehen bleiben, wie sie abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Verträge nicht automatisch unwirksam werden. Er hält es für zweifelhaft, ob Unternehmen sich wirklich auf force majeure werden berufen können, weil der Brexit schon lange vorhersehbar war und man hätte vertraglich Vorsorge treffen können. Alle Antworten finden Sie zum Interview in der aktuellen „Beschaffung aktuell“.

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