Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner erklärt in der Deutschen Verkehrszeitung wieso reglementierte Beauftragte, die bei dem vorgeschriebenen Screening Ware beschädigen für diese Schäden haften. Oft wird die Haftung in der Praxis durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. In der in der aktuellen Ausgabe der DVZ (Nr. 011/14) erläutert Dr. Wegner, dass diese Klauseln bei einer gerichtlichen Kontrolle wohl keinen Bestand haben werden. Eine Alternative sind unterschiedliche Preismodelle und Haftungsregelungen.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.