
Ob dieses auch nach der Seerechtsreform Bestand haben wird, bleibt zu bezweifeln – jedoch findet diese auf die meisten Konnossemente ohnehin keine Anwendung, weil diese englisches Recht vorsehen.
Dieser Beitrag ist Teil des umfangreichen Artikels von Dr. Wegner zum Thema Umschlagsrisiken.
Den vollen Beitrag finden Sie in der DVZ vom 12. September 2014.
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