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- Was sind NDA?
- Geschäftsgeheimnisgesetz macht neue Vorgaben
- Wann bietet sich eine Geheimhaltungsvereinbarung an?
- NDA muss klar & bestimmt sein
- Wann sind Geheimhaltungsklauseln unwirksam?
- Vertragsstrafen bei Offenbarung sensibler Informationen
- Vertrauliche Informationen offenbart? Das droht
- Tipps für Unternehmen
- Die häufigsten Fragen zum NDA
Oft kommt es im Bereich der Zusammenarbeit von Unternehmen oder auch in Vorbereitung von Vertragsabschlüssen zu Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen den Parteien, sogenannten NDA (non-disclosure agreement) oder CDA (confidential discolsure agreement).
Doch was ist ein NDA, welche Bedeutung hat das Geschäftsgeheimnisgesetz dabei und was muss ich für mein Unternehmen beachten, wenn ich mit Geheimhaltungsvereinbarungen arbeite?
Was sind NDA?
Ein NDA kann ein ganzer Vertrag sein. Sie können allerdings auch Klauseln in Verträgen darstellen, die die Parteien verpflichten, Stillschweigen über folgende Dinge zu wahren:
- gesamte Vertragsbeziehung oder
- Stand von Verhandlungen,
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Inhalt von Unterlagen und Dokumenten
Geschäftsgeheimnisgesetz macht neue Vorgaben
Bislang gab es keine allgemein gültige Definition darüber, was ein Geschäftsgeheimnis ist und wie dieses zu schützen sind.
Bislang reichte der Wille des Unternehmens, bestimmte Informationen geheim zu halten, ohne dass dieses erkennbar nach außen treten musste.
Dies hat sich durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geändert.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz setzt erstmals verbindliche Vorgaben dafür, was ein Geschäftsgeheimnis sein kann und wie dieses zu schützen ist.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis laut GeschGehG?
Nach der Definition des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des GeschGehG handelt es sich bei einem Geschäftsgeheimnis um eine Information
- die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist
- und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.
Auch statuiert das Geschäftsgeheimnisgesetz erstmals einen eigenen Schadensersatzanspruch für die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen. Dies führt so zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen.
Wann bietet sich eine Geheimhaltungsvereinbarung an?
Geheimhaltungsvereinbarungen bieten sich immer dann an, wenn beim Austausch zwischen zwei Unternehmen Betriebsfremde Einsicht in Unternehmensinterna bekommen könnten, die wirtschaftlich nutzbar erscheinen.
Das kann sowohl bei einer näheren Zusammenarbeit als auch bei einseitigen Verträgen der Fall sein.
Besonders relevant wird das, wenn im Rahmen einer Kooperation Informationen über die vertraulichen Informationen, wie
- die Finanzen oder
- Kunden des Unternehmens
- das spezielle Know-How,
- Patente etc.
preisgegeben werden.
NDA muss klar & bestimmt sein
In individualvertraglichen Vereinbarungen als auch in dem wohl häufigeren Fall, dass Geheimhaltungsvereinbarungen als AGB einzuordnen sind, gilt stets das sogenannte Bestimmtheitsgebot.
NDA muss bestimmt formuliert sein!
Das bedeutet, dass die Geheimhaltungsvereinbarung klar und bestimmt formuliert sein muss. Ansonsten kann die NDA aufgrund von Doppeldeutigkeiten oder Auslegungsproblemen schnell unwirksam sein.
Dem Vertragspartner muss genau klar sein, worüber er Stillschweigen zu waren hat.
Es werden bspw. oft allgemeine sehr weitgehende Formulierungen gewählt, unter die sich fast alles subsumieren lässt z.B. Interna oder Betriebsgeheimnisse.
Da dies jedoch keine feststehenden Rechtsbegriffe sind, bedürfen solche Formulierungen der näheren Bestimmung durch im Vertrag aufgenommene Definitionen. Hierdurch wird gewährleistet, dass es keine Probleme über die Auslegung der Begrifflichkeiten gibt.
Daher sollten die Vertragspartner u.a. folgende Fragen klären:
- Wer darf auf die erlangten Informationen zugreifen?
- Verwahrung der Informationen
Wann sind Geheimhaltungsklauseln unwirksam?
Die Rechtsprechung macht in Bezug auf die Wirksamkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen sehr strenge Vorgaben.
Damit die Vereinbarung wirksam bleibt, müssen z.B. Fälle ausgenommen werden, in denen den Vertragspartner eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zu Auskunftserteilung trifft.
Die Vertragspartner müssen beachten, dass durch die Vereinbarungen keine Benachteiligung des zur Geheimhaltung Verpflichteten entsteht.
Diese würde z.B. vorliegen, wenn auch gesetzliche Offenbarungspflichten unter die Vereinbarung fallen würden und der Verpflichtete bei Auskünften gegenüber Behörden gegen die Vereinbarung verstoßen würde.
Vertragsstrafen bei Offenbarung sensibler Informationen
Verstößt ein Vertragspartner gegen die Geheimhaltungsvereinbarung und es kommt deswegen zu Schäden, lassen sich diese in der deutschen Zivilprozessordnung nur schwerlich darlegen und beweisen.
Ein Schaden ist immer eine unfreiwillige Vermögenseinbuße. Dabei muss diese konkret bezifferbar sein.
Dies ist aber oft nicht möglich, da es sich hierbei oft nicht um einen in Geld bezifferbaren und feststellbaren Betrag handelt, sondern vielmehr um mittelbare Vorteile, die die Konkurrenz hierdurch erlangt.
Deshalb sind Vertragsstrafen beliebt und werden häufig in die NDA aufgenommen. Einerseits, um den Vertragspartner psychologisch von einem Geheimhaltungsbruch abzuhalten und andererseits um im Falle eines Geheimhaltungsbruchs ohne Schadensnachweis eine Zahlung zu erhalten.
Die Anforderungen an eine solche Vertragsstrafen-Klausel sind jedoch hoch und müssen gerade im AGB-Recht bestimmten Kriterien entsprechen.
Hierbei ist besonders zu beachten, dass nicht nur pauschale Vertragsstrafen festgelegt werden, z.B. 100.000 € je Verstoß.
Die Höhe der Vertragsstrafe muss sich stets an folgenden Faktoren orientieren:
- Vergütung,
- Schwere des Pflichtverstoßes
- Wert der Information
Vertragsstrafen beim Geheimhaltungsverstoß - das sollten Unternehmen wissen
- Verschuldensunabhängige Vertragsstrafen:
Sind in der Regel unwirksam und sollten nicht vereinbart werden. - Höhe der Vertragsstrafe:
Muss für den Pflichtverstoß mit dem denkbar geringsten Schadenspotenzial angemessen sein oder für unterschiedliche schwere Verstöße verschieden hoch gewählt werden.
Muss in Relation zu der Vergütung des von der Geheimhaltungsverpflichtung gebundenen Vertragspartner bemessen werden. - Anrechnung der Vertragsstrafe:
Muss ausdrücklich geregelt werden, dass die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird. Der Schaden kann nur über die Vertragsstrafe oder Schadensersatz geltend gemacht werden, keine doppelte Inanspruchnahme.
Vertrauliche Informationen offenbart? Das droht
Ein bekannter Fall, in dem es um die Verletzung von Geheimhaltungsklauseln ging, ist der Fall von Leo Kirch.
Der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank hat in einem Fernsehinterview angedeutet, dass die Finanzwelt nicht mehr bereit sei, der Kirch Gruppe von Leo Kirch, weiteres Fremd- oder Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Dadurch hatte der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit und mittelbar darauf hingewiesen, dass die Kirch Gruppe kurz vor der Insolvenz stand. Diese Informationen hatte er wohl durch Kreditanfragen der Kirch Gruppe und der damit einhergehenden Prüfung erlangt.
Daraufhin war es der Kirch Gruppe nicht mehr möglich, sich mit Krediten einzudecken, um ausstehende Forderungen zu begleichen und musste Insolvenz angemeldet werden.
Es mussten Teile der Kirch Gruppe unter Wert in dem Insolvenzverfahren veräußert werden und es entstand ein Vermögensschaden in wohl fast neunstelliger Höhe.
Geheimhaltungsvereinbarungen sind daher, sofern sie wirksam sind, als starkes Instrument zu betrachten, um die Interessen des Verwenders zu wahren.
Tipps für Unternehmen
Geheimhaltungsklauseln bedürfen somit eine gewissenhafte Formulierung und stetige Überprüfung anhand der Rechtsprechung.
Besondere Sorgfalt ist bei der Formulierung der einzelnen Verbotstatbestände und Festlegung der Höhe der Vertragsstrafen geboten.
Gerne beraten die Anwälte von O&W Sie im Zusammenhang mit Geheimhaltungsvereinbarungen und NDA und erstellen für Sie passende Klauseln oder prüfen Ihre vorhandenen Verträge.
Die häufigsten Fragen zum NDA
Geheimhaltungsvereinbarungen werfen bei vielen Unternehmen Fragen auf. Oft wird ein NDA als Mittel in den Raum geworfen, der Umgang mit diesem ist jedoch weder bekannt noch richtig verstanden. Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel schon einige Fragen beantworten konnten.
Die häufigsten Fragen, die es im Zusammenhang mit Geheimhaltungsvereinbarungen gibt, haben wir Ihnen hier auch noch einmal beantwortet.
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Ist eine Geheimhaltungsvereinbarung ein Vertrag?
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann in unterschiedlichen Formen vereinbart werden. Die Vereinbarung kann den gesamten Vertragsinhalt ausmachen und somit einen ganzen Vertrag darstellen. Allerdings kann eine Geheimhaltungsvereinbarung auch einen Teil eines Vertrags als Klausel ausmachen, der als Zusatz gilt.
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Was ist der Unterschied zwischen NDA und CDA?
Grundsätzlich zielen sowohl der NDA als auch der CDA darauf ab, Informationen zu schützen, die vertraulich sind.
Es kommt häufig vor, dass beide Terminologien als Synonyme verwendet werden, sodass es vielen nicht unbedingt auf die Unterschiede ankommt.
Es kann allerdings gesagt werden, dass ein CDA wohl enger als ein NDA ist. Ein NDA sollte also genutzt werden, um generelle Vereinbarungen zur Geheimhaltung zu treffen, während ein CDA sinnvollerweise genutzt werden sollte, um spezifischen Thematiken der Geheimhaltung zu unterwerfen und genauere Rahmenbedingungen dafür zu treffen.
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Wie lange ist eine Geheimhaltungsvereinbarung gültig?
Die Gültigkeitsdauer von einer Geheimhaltungsvereinbarung ist im Einzelfall zu bestimmen. Dabei hängt es von den konkreten Abreden des Vertrags ab, wie lange die Geheimhaltungsvereinbarung ihre Gültigkeit behalten. Es kann nicht gesagt werden, dass die Geheimhaltungsvereinbarung mit Ende des Vertrages auch endet.
Häufig werden Geheimhaltungsvereinbarungen auch über eine Vertragslaufzeit hinaus vereinbart. Eine gesamtheitliche gesetzliche Ausgestaltung zur Dauer von Geheimhaltungsvereinbarungen gibt es nicht.
Fragen zu NDA und Geheimhaltungsvereinbarungen?
Dieser Artikel wurde am 22. September 2021 erstellt. Er wurde am 31. März 2025 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.