Die Europäische Kommission eröffnete am 20.07.2026 erstmalig das Register für den Digitalen Produktpass. In den kommenden Jahren wird er für immer mehr Produktgruppen verpflichtend. Er stellt ein zentrales Instrument der EU-Design Verordnung (ESPR) dar, die bereits am 18.07.2024 in Kraft getreten ist. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt die technische und operative Umsetzung des Digitalen Produktpass-Registers.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der DPP ist ein standardisiertes, EU-weit verpflichtendes Informationssystem. Er enthält Informationen zu verschiedenen Produkten. Dazu gehören etwa Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Reparierbarkeit, Energieeffizienz sowie Hinweise zu Wiederverwendung und Recycling.
Dabei soll er Unternehmen, Verbrauchern, Behörden und Recyclingunternehmen helfen, auf transparente und standardisierte Weise digital auf Produktinformationen zugreifen zu können. Der Pass wird schrittweise für ausgewählte Produktgruppen eingeführt. Zu den ersten gehören beispielsweise unterschiedliche Batterietypen, Eisen, Stahl und Bauprodukte.
Das DPP-Register
Die Daten aus dem DPP werden dann im DPP-Register als übergeordnete Datenbank gespeichert. In dem Register werden nicht alle Informationen aus dem Pass gespeichert, sondern nur eindeutigen Kennungen, Registrierungsdaten und übergeordneten Metadaten für jedes Produkt. Das DPP-Register unterstützt die Funktionsweise des Passes während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts.
Bevor ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden kann, muss der zuständige Wirtschaftsakteur seinen DPP gemäß den geltenden Rechtsvorschriften im Register registrieren.
Während das Register einen gemeinsamen Index auf EU-Ebene bereitstellt, folgt der DPP einem dezentralen Ansatz: Es bleibt weiterhin Verantwortung der jeweiligen Wirtschaftsakteure, die erforderlichen Informationen im DPP zur Verfügung zu stellen.
Schritt für Schritt Umsetzung
Die Implementierung des DPP erfolgt idealerweise in klaren, praxisorientierten Schritten. Die Kommission empfiehlt folgendes Vorgehen:
Schritt 1: Produktinformationen werden erfasst
In einem ersten Schritt müssen Wirtschaftsakteure zunächst alle gemäß EU-Vorschriften DPP-relevanten und erforderlichen Informationen sammeln und dokumentieren.
Schritt 2: DPP wird erstellt und registriert
Dann wird der DPP erstellt und im Register registriert, während die vollständigen Produktinformationen zusammen mit den erforderlichen Metadaten zur DPP-Registrierung vom Wirtschaftsakteur oder einem DPP-Dienstleister gespeichert werden. Ein digitaler Datenträger, beispielsweise ein QR-Code, verknüpft das physische Produkt mit seinem DPP.
Schritt 3: Das Register generiert eine eindeutige Registrierungskennung (URI)
Sobald das Produkt registriert ist, generiert das Register eine eindeutige Kennung (URI) für den individuellen DPP. Diese kann dann bei dem Import des Produkts von den Zollbehörden überprüft werden. Auch innerhalb der EU hergestellte Produkte müssen registriert werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.
Schritt 4: Zugriff abhängig von Benutzerrolle
Durch Scannen des Produktes können verschiedene Benutzer auf die für die relevanten Informationen zugreifen. Die Zugriffsrechte werden gemäß der geltenden EU-Vorschriften verwaltet.
Schritt 5: Transparenz und Einhaltung von Vorschriften
Im Ergebnis soll das DPP Verbrauchern helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Reparatur- und Recyclingunternehmen sollen ebenso die für ihre Tätigkeit erforderlichen Daten abrufen können. Behörden wiederum können die Einhaltung von EU-Vorschriften besser überprüfen und so einen einheitlichen Markt gewährleisten.
Testphase
Aktuell befindet sich das DPP-Register noch in einer Testphase, welche vor Ablauf der ersten Umsetzungsfrist am 18.02.2027 eine möglichst reibungslose Einführung gewährleisten soll. Ab diesem Tag wird zunächst der Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, verbindlich vorgeschrieben.
Über die neue DPP-Website können Unternehmen auf die Testumgebung, technische Unterlagen, Umsetzungsleitfäden sowie Webinare zugreifen. Außerdem stellt ein sog. Helpdesk zur Verfügung, der Unternehmen während des gesamten Registrierungsvorgangs unterstützen soll.
Betroffene Produkte
Entscheidend ist nicht der Produktionsort eines Produktes, sondern das Inverkehrbringen in die Europäische Union. In der ersten Pilotphase gilt der DPP, insbesondere für:
- 2026: Stahl und Eisen
- 2027: Batterien und Akkus, Reifen, Aluminium, Kleidung und Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte
- 2028: Möbel und Matratzen
Bis 2030 folgen weitere Produktgruppen schrittweise, darunter unter anderen:
- Kunststoffe
- Bauprodukte
- Verpackungen
- Maschinen und Geräte
Wen treffen die Verpflichtungen?
Die Verpflichtungen gelten für alle Wirtschaftsakteure, die einschlägige Produkte in den Verkehr bringen, unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU hergestellt oder importiert wurden. Je nach Produktgruppe kann dies Hersteller, Importeure, Vertreiber, Händler oder Dienstleister treffen.
Zu den Hauptverantwortungen gehören die Datenerfassung, die Registrierung und das Lebenszyklusmanagement.
Die Wirtschaftsakteure müssen zunächst alle erforderlichen Produktdaten in digitaler Form bereitstellen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass ein physischer Datenträger, etwa in Form eines QR-Codes an der Verpackung oder den Begleitunterlagen des Produkts angebracht ist. Die DPP muss gemäß den einschlägigen technischen Spezifikationen und rechtlichen Anforderungen im EU-DPP-Register registriert werden. Diese Registrierung ist für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem Binnenmarkt zwingend erforderlich. Schließlich muss der Wirtschaftsakteur gewährleisten, dass die DPP-Informationen während des gesamten Lebenszyklus des Produkts korrekt bleiben.
Vorteile für Unternehmen
Unternehmen können von dem DPP in mehreren Hinsichten profitieren:
- Rechtssicherheit: Erfüllung der EU-Vorgaben und dadurch Vermeidung von Bußgeldern
- Automatisierte Prozesse: weniger Aufwand beim Datenaustausch
- Wettbewerbsvorteile: Mehr Transparenz
- Höhere Effizienz: Optimierung der Lieferkette und Qualitätskontrolle
Handlungsempfehlung für die Praxis
Unternehmen in der Lieferkette sollten das Thema Digitaler Produktpass (DPP) jetzt strategisch angehen, da die Umsetzungsfristen näher rücken und die IT-Vorbereitung viel Zeit benötigt. Nach aktuellen Entwicklungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) lassen sich folgende Kernempfehlungen für die Praxis ableiten:
- Datenarchitektur und Standarisierung aufbauen: Systemübergreifendes Datenmanagement etablieren, um Daten wie die Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Herkunft etc., lückenlos zu erfassen
- Verträge und Schnittstellen mit Partnern überarbeiten: Vorlieferanten zur zur Bereitstellung strukturierter und verifizierter ESG-Daten verpflichten
- Logistik und Materialflüsse anpassen: Physische Kennzeichnung integrieren und Chargenrückverfolgung stärken
- Wettbewerbsvorteile proaktiv sichern: Wer früh lieferfähig ist, sichert sich die Marktanteile
Haben Sie Fragen zum Digitalen Produktpass oder benötigen Sie rechtliche Beratung bei Compliancethematiken? Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen weiter.
Dieser Artikel wurde am 19. August 2026 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.