Schiffskollisionen und Schiffsunfälle führen oft zu erheblichen finanziellen Einbußen. Neben der Beschädigung des Seeschiffes gilt es dann auch, die Streitigkeiten hinsichtlich Verlust oder Beschädigung der Ladung abzuwickeln. Die Havarie eines Seeschiffes führt zu großen rechtlichen und tatsächlichen Implikationen, bei denen die Unterstützung von Experten unerlässlich ist.

Daneben kann es zu einer Haftung für Umweltschäden kommen, die durch das Schiffsunglück verursacht wurden. Da im Falle einer Schiffskollision häufig erste staatliche Ermittlungsmaßnahmen folgen, ist eine schnelle Reaktion und anwaltliche Beratung unerlässlich. Wir leisten dazu folgendes:

In diesem Zusammenhang sind die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) von Bedeutung.

In den meisten Fällen wenn zwei Seeschiffe kollidieren, wird der anschließende Streit über die Haftung außergerichtlich geregelt. In seltenen Fällen werden diese Fälle vor den staatlichen Gerichten behandelt, noch viel seltener kommt es in Deutschland zur Arbitrage.

Von unserem Standort in Hamburg aus, berät unser Team Sie umfassend bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen nach einer Schiffskollision. Wir greifen auf ein geschultes Team zurück und stellen Ihnen einen Anwalt zur Seite, der auf das Seerecht und die mit Schiffskollisionen und Havarien verbunden Rechtsfragen besonders spezialisiert ist.

Dieser Artikel wurde am 19. Juli 2012 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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