Konnossementsstreitigkeiten machen einen Großteil unserer Arbeit aus. Streitigkeiten aus Konnossementen / Bill of Ladings entstehen nicht nur bei Ladungsschäden zu den Ladungsbeteiligten sondern auch, wenn die Identität des Vertragspartners unklar ist.
In der Praxis entstehen Streitigkeiten auch, wenn Abschreibungen im Konnossement vorgenommen werden, indem Fehlbestände oder Defekte der Ladung auf dem Konnossement sind. Auch wenn die Ware ohne Vorlage eines Konnossements oder gegen ein gefälschtes Konnossement ausgeliefert wird, kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten.
Wir beraten bei allen Rechtsfragen rund um das Bill of Lading, wie beispielsweise:
- Frachtzahlungsansprüche (Freight Collect / Freight Prepaid Klauseln)
- Auslieferung ohne Originalkonnossement gegen Revers,
- Zurückbehaltungsrechte des Verfrachters,
- Ausstellung reiner und unreiner Konnossemente,
- Zusammenhang zwischen Konnossement und Frachtvertrag,
- Combined Transport Konnossement / Intermodalkonnossement,
- Streitigkeiten hinsichtlich Sea Waybill (Express-B/L),
- Unbekanntklauseln (said to weight / said to contain Klauseln)
Von unserem Kanzleistandort in Hamburg aus unterstützen wir Schiffseigner, Verfrachter und Ladungsbeteiligte bei Streitigkeiten aus dem Konnossement / Bill of Lading.
Gerade auf diesem Rechtsgebiet ist langjährige anwaltliche Erfahrung wichtig. Sprechen Sie uns gerne an.
Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2012 erstellt.
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