Als eine von wenigen Anwaltskanzleien sind wir auf die anwaltliche Beratung für Verträge der GAFTA spezialisiert, die im Getreidehandel und Futtermittelhandel eingesetzt werden.

Kontrakte der GAFTA erfordern umfangreiches Spezialwissen – schließlich gilt unter ihnen englisches Recht

Wir beraten Unternehmen bei der Klärung, welche Rechte unter einem GAFTA Kontrakt bestehen. Da die Verträge der GAFTA ausnahmslos eine Schiedsklausel enthalten, unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Durchführung von Schiedsverfahren in London.

Sie haben Fragen zu Ihrem GAFTA-Vertrag? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie telefonisch unter +49 40 / 36 96 15 0 zu erreichen. Sie können auch online Kontakt zu uns aufnehmen. Wir melden uns schnellstmöglich.

 

Streitigkeiten unter GAFTA

Die Grain and Feed Trade Association (GAFTA) ist eine Organisation aus England, die auf eine langjährige Geschichte zurückblickt. Sie stellt ihren Mitgliedern aus der gesamten Welt Musterverträge für den Getreide- und Futtermittelhandel zur Verfügung. Die Verträge unterstehen dem englischen Recht und enthalten eine Arbitrageklausel zugunsten Londoner Schiedsgerichte.

Typische Streitigkeiten, die wir für unsere Mandanten bislang geführt haben sind zum Beispiel:

Rechtsanwalt Dr. Wegner hat zu den Verträgen der GAFTA promoviert und ist daher mit den Besonderheiten des englischen Rechts und der Arbitrage am Standort in London vertraut.

Kontrakte der GAFTA

Die GAFTA stellt ihren Mitgliedern mittlerweile mehr als 80 Verträge zur Verfügung. Den Parteien steht es frei, die Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Der Inhalt variiert nach der Art der verschifften Ware und den Vertragspflichten. So gibt es Formulare für Futtermittel (z.B. GAFTA 100, GAFTA 119), Getreide (z.B. GAFTA 12, 32, 64), Sirup (GAFTA 115) oder auch Reis (GAFTA 120, 122). Die Formulare sind meist an die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer angelehnt, wobei generell zwischen CIF und FOB Transaktionen unterschieden wird. Hinsichtlich der Qualität wird entweder auf die sogenannte „Tale Quale“ (TQ) Klausel oder die „Rye Terms“ (RT) Bezug genommen. Unter der „Tale Quale“-Klausel müssen die Güter nur so geliefert werden, wie sie anfallen, nach rye terms garantiert der Verkäufer hingegen den Zustand der Ware bei der Ankunft, sodass er das Transportrisiko trägt.

Geschichte der GAFTA

Die GAFTA blickt schon auf eine lange Geschichte zurück. Am 15. Mai 1878 traten vier etablierte Händler im Baltic Sale Room in London zusammen und erwogen eine Gemeinschaft für den internationalen Getreidehandel, um die Vormachtstellung Großbritanniens als Zentrum des internationalen Getreidehandels zu stärken. So entstand die London Corn Trade Association (LCTA), die nicht nur eigene Musterverträge und Standardbedingungen sondern bereits eine erste Schiedsgerichtsbarkeit entwickelte. Der erste Mustervertrag war auf den Verkauf von Weizen aus Ostindien zugeschnitten. Später kamen Verträge für das Schwarze Meer und Amerika dazu. Die effiziente und als fair geltende Schiedsgerichtsbarkeit führte dazu, dass schnell sogar kontinentaleuropäische Händler die Schiedsrichter der LCTA beauftragten. Im Jahr 1906 spalteten sich einige Händler von der LCTA ab. Sie handelten überwiegend mit pflanzlichen Eiweißen und sahen ihre Interessen in der bisherigen Organisation nicht hinreichend vertreten. Sie gründeten daher eine weitere Organisation, die London Cattle Food Trade Association (LCFTA). Beide Organisationen entwickelten ihre eigenen Verträge und arbeiteten über 60 Jahre lang unabhängig voneinander. Jedoch veränderte sich der Handel im Laufe der Zeit. Viele Unternehmen waren nicht lediglich im Getreide- oder Futtermittelhandel, sondern in beiden Geschäftsfeldern tätig. Eine Trennung beider Institutionen wurde daher nicht mehr für sinnvoll erachtet und so entstand der Gedanke, beide zu einer gemeinsamen Organisation zusammenzuführen. Am 31. März 1971 wurde daher die Grain and Feed Trade Association (GAFTA) gegründet, die beide Institutionen vereinte.

Dieser Artikel wurde am 3. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 15. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.