Die Bundesregierung führt mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sogenannte „Post-Shipment-Kontrollen“ ein. Danach muss bei der Ausfuhr von Kriegswaffen, wie etwa Maschinengewehren sowie bestimmten anderen Schusswaffen, in Drittstaaten nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden.
Empfang der Waffen in Drittstaaten soll kontrolliert werden
Durch die Post Shipment Kontrollen soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Bislang wurde bei Rüstungsgütern durch eine Endverbleibserklärung geprüft, ob die Ware tatsächlich beim Empfänger verbleibt. Bestanden hieran Zweifel, wurde die Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt.
Nunmehr erfolgt eine Kontrolle beim Empfänger in dessen Land. Der Empfänger im Bestimmungsland muss dann bereits während des Genehmigungsverfahrens in der Endverbleibserklärung der Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen zustimmen.
Deutschland hat damit seine Rüstungsexportkontrollen deutlich ausgeweitet und beschränkt sich nicht nur noch auf die Erteilung von Genehmigungen. Derartige post-shipment-Kontrollen gibt es schon in anderen Ländern außerhalb der EU, z.B. in der Schweiz oder den USA.
Ihren Anwalt für das Exportkotroll- und Außenwirtschaftsrecht erreichen Sie unter +49 40 369615-0.Dieser Artikel wurde am 21. März 2016 erstellt. Er wurde am 19. Oktober 2024 aktualisiert
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Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.