PKW nach Russland verkauft: 30 Mio. Euro eingezogen

Der Verkauf von PKW nach Russland ist verboten und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrzeuge nicht direkt, sondern über Drittstaaten nach Russland geliefert werden. Eine Personengruppe, die KFZ nach Russland verkaufte, hat die Konsequenzen nun zu spüren bekommen: Alle drei Angeklagten wurden nun wegen Verstößen in 430 Fällen schuldig gesprochen. Neben Freiheitsstrafen sollen von den Personen 30 Millionen Euro Wertersatz eingezogen werden.

Was ist passiert?

Die drei nun verurteilten Personen verkauften eine große Anzahl PKW nach Russland. Um die Verbringung zu verschleiern, versuchte die Gruppe, die Autos über Belarus zu liefern. Dafür wurde ein Verkauf nach Belarus vorgetäuscht.

Ist der Verkauf von PKW nach Russland verboten?

Für den Verkauf von PKW nach Russland gelten folgende Verbote:

  • Ausfuhrverbot
  • Verbringungsverbot
  • Verkaufsverbot
  • Lieferverbot
  • Bereitstellungsverbot
  • Weitergabeverbot

Die Verbote sind Teile der Sanktionspakete gegen Russland.

Welche Strafen kommen auf die Verurteilten zu?

Zwei der angeklagten Personen verurteilte das Gericht zu sechs Jahren Haft, einen der Angeklagten zu vier Jahren Haft.

Beachtlich ist ein weiterer Bestandteil des Urteils: Von den Angeklagten sollen ingesamt 30 Millionen Euro Wertersatz eingezogen werden.

Was ist eine Einziehung von Wertersatz?

Eine Einziehung von Wertersatz bedeutet die Einziehung eines Geldbetrags anstelle der Forderung der Herausgabe des Gegenstands in einer Straftat. Der eingezogene Geldbetrag ist dabei so hoch wie der Wert des Gegenstandes. Daher spricht man auch von einer Einziehung von Wertersatz.

Von einer Einziehung wird gesprochen, weil der Geldbetrag aus dem Vermögen der Person entnommen wird.

Eine Einziehung von Wertersatz wird idR vorgenommen, wenn der Gegenstand nach der Straftat nicht mehr auffindbar ist oder vom Täter veräußert wurde.

Warum in diesem Fall eine Werteinziehung vorgenommen wurde

Nach dem Verkauf der Fahrzeuge nach Russland, der eine Straftat begründet, konnten die Verurteilten nicht mehr über die Autos verfügen. Stattdessen forderte das Gericht die Herausgabe dessen, was die Täter durch die Straftat erlangt haben.

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Dieser Artikel wurde am 17. Juni 2025 erstellt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.