Der EU-CO2-Grenzausgleich (CBAM) erfasst derzeit Importe ausgewählter, besonders emissionsintensiver Waren in die EU. Betroffen sind sechs Sektoren mit exakt definierten KN-Warennummern: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Maßgeblich ist nicht der Produktname, sondern der Zolltarifcode aus Anhang I der CBAM-Verordnung. Ab 2026 werden für diese Importe CBAM-Zertifikate fällig, die auf den eingebetteten Emissionen beruhen. Parallel prüft die EU, ob nachgelagerte Erzeugnisse künftig einbezogen werden.
CBAM: Wer ist betroffen?
Folgende Waren sind von CBAM betroffen:
- Eisen und Stahl, zahlreiche Halbzeuge und Erzeugnisse der Kapitel 72 und 73 wie Bleche, Rohre, Profile, Schrauben und weitere Artikel aus Eisen oder Stahl
- Aluminium, von unbearbeiteten Vormaterialien bis zu Blechen, Folien, Profilen, Rohren und diversen Aluminiumwaren
- Zement, einschließlich Clinker und hydraulischer Zemente
- Düngemittel, vor allem stickstoffhaltige und Mehrnährstoffdünger sowie vorgelagerte Stoffe wie Ammoniak und Salpetersäure
- Elektrische Energie bei physischen Stromimporten in das EU-Netz
- Wasserstoff als Grundchemikalie
Die genaue Abgrenzung erfolgt über die in Anhang I der Verordnung aufgeführten KN-Codes, etwa 2523 für Zement, 2716 für Elektrizität, 2804 10 00 für Wasserstoff, Kapitel 72 und 73 für Eisen und Stahl sowie zahlreiche Positionen in Kapitel 76 für Aluminium. Prüfen Sie daher immer die Zolltarifnummer Ihrer Ware.
CBAM welche Zolltarifnummern?
Auch für Importe, die von der CBAM-Verordnung erfasst werden, braucht es klar definierte Zolltarifnummern. Betroffen sind die Warengruppen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Die spezifischen Zolltarifnummern können Sie dem Anhang I der CBAM-Verordnung entnehmen.
Was bedeutet das für Ihre Einfuhrpraxis?
Entscheidend ist die Tarifierung. Nur Waren mit einem in Anhang I genannten KN-Code fallen in den Geltungsbereich. Bereits kleine Abweichungen in der Einreihung können die CBAM-Pflicht auslösen oder ausschließen. In der Übergangsphase war eine reine Berichterstattung gefordert, ab 1. Januar 2026 müssen Importeurinnen und Importeure jährlich CBAM-Zertifikate für die eingebetteten Emissionen erwerben und abgeben. Planen Sie Budget und Prozesse frühzeitig ein und sichern Sie belastbare Emissionsdaten Ihrer Lieferanten.
Wie sind Halbzeuge, Verarbeitungen und mögliche Erweiterungen zu behandeln?
Viele Halbzeuge und Waren daraus sind bereits erfasst, insbesondere bei Eisen und Stahl sowie Aluminium. Zudem gilt CBAM auch für verarbeitete Produkte aus diesen Waren, wenn sie unter aktiver Veredelung in die EU gelangen und anschließend in den freien Verkehr überführt werden. Die Kommission konsultiert aktuell eine Ausweitung auf nachgelagerte Produkte mit hohem Stahl- oder Aluminiumanteil, um Carbon Leakage weiter in der Wertschöpfungskette zu verhindern. Unternehmen in Maschinenbau, Bau, Verpackung und Elektrotechnik sollten diese Entwicklung beobachten.
Beispiel aus der Praxis
Ein deutscher Importeur bringt warmgewalzte Stahlbleche der Position 7208 in die EU. Da 7208 in Anhang I genannt ist, fällt die Lieferung unter CBAM. Der Importeur benötigt Emissionsdaten des ausländischen Werks oder nutzt Default-Werte nach Maßgabe der EU, um ab 2026 die Zertifikatemenge zu bestimmen. Ähnlich verhält es sich bei Aluminiumprofilen der Position 7604 und bei Ammoniak als Grundstoff für Düngemittel.
Fazit
CBAM gilt heute für sechs klar umrissene Warengruppen aus Zement, Dünger, Eisen und Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff. Ob Ihre Ware betroffen ist, entscheidet der KN-Code in Anhang I. Ab 2026 werden Zertifikate fällig, weshalb Sie Tarifierung, Datenerhebung und Budgetierung jetzt fest verankern sollten. Perspektivisch ist mit einer Ausweitung auf bestimmte Produkte mit hohem Metallanteil zu rechnen.
FAQ
Gilt CBAM für alle Waren aus Eisen und Stahl oder Aluminium?
Nein. Erfasst sind die in Anhang I aufgelisteten Positionen, darunter viele Halbzeuge und bestimmte Waren daraus. Eine Prüfung der genauen KN-Nummer ist unverzichtbar. 
Sind Stromimporte immer CBAM-pflichtig?
CBAM greift bei physischen Stromimporten in das EU-Netz. Spezifische KN-Abgrenzung und Ausnahmen sind zu beachten, prüfen Sie die Lieferkette und Einspeisepunkte. 
Wird CBAM auf weitere Produkte ausgeweitet?
Die EU prüft eine Erweiterung auf ausgewählte nachgelagerte Produkte, insbesondere mit hohem Stahl- oder Aluminiumanteil. Ein Vorschlag wird für Ende 2025 angekündigt.
Dieser Artikel wurde am 9. November 2024 erstellt. Er wurde am 16. Oktober 2025 aktualisiert
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Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.
 
                                            
