Die Europäische Union (EU) strebt an, bis 2050 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10.05.2023 das CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) eingeführt.

Mit dem CBAM soll sichergestellt werden, dass für bestimmte importierte Güter der gleiche Kohlenstoffpreis wie im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) gezahlt wird. Ziel ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen aus der EU heraus zu reduzieren, auch bekannt als „Carbon-Leakage“.

Unternehmen, die betroffene Waren importieren, müssen sich mit ihren neuen Pflichten als „zugelassene CBAM-Anmelder“ befassen. Die Verordnung betrifft Materialien wie Zement, Strom und Chemikalien. Seit Oktober 2023 müssen alle in der EU ansässigen Unternehmen, die gelistete Importe aus Drittländern tätigen, diese gesondert quartalsweise melden.

Ab 2026 müssen Einführer CBAM-Zertifikate erwerben und jährliche CBAM-Erklärungen abgeben. Die Umgehung der Verordnung wird sanktioniert. Daher ist es für betroffene Unternehmer wichtig, sich frühzeitig mit ihren neuen Pflichten vertraut zu machen.

Der Bericht für das letzte Quartal 2023 muss bis spätestens Ende Januar 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

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Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2024 erstellt. Er wurde am 19. Januar 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.