Besonders Softwareunternehmen oder IT-Dienstleister sind von der AWV-Meldepflicht betroffen.
Als Software oder IT-Unternehmen werden oft Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten. Denn IT-Dienstleistungen werden elektronisch oder über die Cloud erbracht und aus diesem Grunde haben Unternehmen aus der IT- oder Softwarebranche Kunden aus ganz Europa oder auch der Welt.
Das führt dann dazu, dass schnell auch größere Zahlungen über 12.500 € aus dem Ausland gezahlt werden. Das können beispielsweise sein:
- Software-Entwicklungskosten (z.B. Programmierung, UI-Design, UX-Design, Frontend- und Backendprogrammierung)
- Softwarepflegeentgelte monatlich oder jährlich
- Lizenzkosten für Software und Programmierarbeiten
- Consulting für IT-Fragen
Alle diese Rechnungen, die über der Freigrenze liegen müssen von IT-Unternehmen gemeldet werden. Hier kommen schnell größere Summen zusammen.
Zur Beratung für IT-UnternehmenDieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt. Er wurde am 03. Oktober 2024 aktualisiert
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