Als Personaldienstleister sind Sie ebenfalls von der AWV-Meldepflicht betroffen. Denn wenn hier grenzüberschreitend Arbeitnehmer überlassen werden, finden im Regelfall hohe Zahlungen in unterschiedliche Länder statt. Diese liegen meist – je nach Zuschnitt des Unternehmens – bei über 12.500 € monatlich.

Wer in der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist und Arbeitnehmer aus dem Ausland einsetzt oder aber ins Ausland verleiht, der sollte kritisch prüfen, ob er nicht der AWV-Meldepflicht als Personaldienstleister unterfällt.

Dieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt.

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