Ab 10.000 € Auslandsüberweisung müssen Sie die Herkunft der Mittel belegen; ab 50.000 € greift zusätzlich die AWV-Meldepflicht. Wer nicht fristgerecht meldet, riskiert Bußgelder bis 30.000 € und FIU-Verdachtsmeldungen. In Europa gibt es eine Geldwäscherichtlinie der EU, die Geldwäsche unterbinden soll.
In diesem Leitfaden lesen Sie in 60 Sekunden das Wichtigste zu den Meldepflichten, Fristen und Sanktionen bei Nichtbeachtung.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche ist eine Straftat. Nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten Ländern der Welt.
Geldwäsche (§ 261 StGB) bedeutet, illegal erwirtschaftetes Geld in den normalen Zahlungsverkehr einzuschleusen. Das illegal erlangte Geld muss irgendwie eingesetzt werden – sonst wäre es wertlos.
Wie viel Geld darf man überweisen?
Bis auf das Überweisungslimit der Bank gibt es keine festen Obergrenzen, wie viel Geld Sie innerhalb von Deutschland überweisen dürfen. Jede Bank legt ihrerseits ein Tageslimit fest. Das Überweisungslimit Ihrer Bank finden Sie meistens online auf der Website Ihrer Bank heraus.
Wie viel Geld darf man überweisen ohne Finanzamt?
Es gibt grundsätzlich keine Grenze, ab der Sie bei Überweisungen innerhalb von Deutschland das Finanzamt einbeziehen müssten.
Allerdings werden Sie ab dem 01.01.2025 bei Überweisungen ab 50.000 € AWV meldepflichtig. Die Bundesbank bestätigt diese Schwellen in ihrer FAQ zur AWV-Meldung (Stand 09.2025).
Beispiele für Gebiete, in denen Geldwäsche vorkommt
Geldwäsche kommt in den verschiedensten Bereichen vor und betrifft die unterschiedlichsten Unternehmen und auch Privatpersonen. Von großen Unternehmen, bis hin zur Privatperson, ist Geldwäsche grundsätzlich überall möglich.
Geldwäsche kommt häufig vor in bargeldintensiven Branchen, z.B bei:
- Prostitution
- Waffenhandel
- Drogenhandel
- Glücksspiel
- Korruption
- Illegale Einfuhren oder Schmuggel
- Steuerhinterziehung
Welche Strafen gibt es bei Geldwäsche?
Bei Geldwäsche drohen hohe Strafen. In Deutschland ist Geldwäsche gem. § 261 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Es kann auch zivilrechtlich zu schweren Folgen kommen, verstößt man gegen Meldepflichten.
Mehr zu den Folgen und weitere Tipps finden Sie in unserem AWV-Leitfaden, klicken Sie hier.
Gilt das Geldwäschegesetz auch für Privatpersonen?
Ja, das Geldwäschegesetz gilt auch für Privatpersonen. Gerade wenn Sie Dienstleistungen oder Waren bar bezahlen, kann das den Verdacht der Geldwäsche erhärten.
Ab 50.000 € greift gem. § 67 Abs. 2 Nr. 1 die AWV-Meldung: Jede Auslandsüberweisung müssen Sie der Deutschen Bundesbank melden, damit die Behörden hohe Zahlungsströme lückenlos nachverfolgen können.
Ab welcher Überweisungssumme wird das Finanzamt informiert?
Das Finanzamt wird nicht direkt ab einer bestimmten Überweisungssumme informiert. Vielmehr besteht Ihrerseits die Pflicht selbstständig Meldung abzugeben.
Wenn allerdings ein Geldwäscheverdacht entsteht, werden die Behörden von den Banken informiert. Dann kann es sein, dass sich das Finanzamt bei Ihnen meldet und beispielsweise Herkunftsnachweise für das Geld verlangt.
Darum ist die Meldepflicht für Sie wichtig
Wichtig für Sie zu wissen, ist, dass Banken zu diesen Meldungen verpflichtet sind. Sie müssen also dokumentieren, woher das Geld stammt.
Wenn die Frage also ist, ob die Bank größere Geldeingänge meldet, so kann man das bejahen, auch wenn es sich um Teilzahlungen handelt, die kurz hintereinander erfolgen. Teilzahlungen meint dabei gestückelte Zahlungen, die im Zusammenhang zueinander stehen.
Die häufigsten Fragen rund um das Geldwäschegesetz und Auslandszahlungen
Wir beantworten Ihnen heute die Fragen, die uns am häufigsten gestellt wurden, zum Thema Auslandszahlungen und Geldwäsche.
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Ab welchem Betrag muss ich Auslandszahlungen melden?
Über 50.000 € je Transaktion (seit 01.01.2025) sind nach § 67 AWV Abs. 2 Nr. 1 zu melden – monatlich an die Bundesbank.
Frist: 7. Werktag des Folgemonats; Einreichung elektronisch (AMS).
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Meldet die Bank automatisch oder muss ich als Unternehmer dies selbstständig tun?
Sie (als Inländer) sind meldepflichtig.
Banken können Sie dabei technisch unterstützen. Unabhängig davon prüfen Banken nach GWG (KYC, Verdachtsmeldungen an die FIU) – das ist allerdings separat von der AWV-Meldung.
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Gilt die Meldepflicht auch für Krypto/Stablecoins?
Seit 2025 gilt die Übertragung von Kryptowerten ausdrücklich als Zahlung i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 AWV (Schwelle 50.000 €).
Zusätzlich verlangt die EU-Travel-Rule (VO 2023/1113) seit 30.12.2024 Absender-/Empfängerdaten bei Krypto-Transfers.
EU-AML Update September 2025 – kurz erklärt: Relevanz für Auslandszahlungen (GWG/AWV)
Ab 2027 soll die neue EU-AML-RL unmittelbar gelten; es kommt ein EU-weites 10.000-€-Bargeldlimit und mehr zur Meldung Verpflichtete (u. a. Krypto/Crowdfunding).
Die Travel-Rule für Krypto-Transfers gilt bereits seit 30.12.2024. Die neue EU-Aufsicht AMLA ist seit 01.07.2025 in Frankfurt aktiv – das schärft KYC/EDD bei grenzüberschreitenden Zahlungen.
Wichtig: Für Deutschland bleibt die AWV-Meldepflicht separat zu beachten (ab 50.000 € je Transaktion). Das EU-AML-Paket betrifft vor allem Prüf- und Dokumentationspflichten der Institute.
Was ändert sich in Bezug auf Auslandszahlungen?
Eine Timeline der kommenden EU-Meilensteine finden Sie hier:
- AMLR (ab wahrscheinlich 2027): unmittelbar gültig, 10.000 € Cash-Cap, erweiterter Verpflichtetenkreis.
- Travel-Rule (seit 30.12.2024): mehr Absender/Empfängerdaten bei Krypto-Auslandszahlungen.
- AMLA (seit 01.07.2025): EU-Aufsicht in Frankfurt; Leitlinien ab 2027 erwartet.
Was bedeutet das für Ihren Prozess?
- Strengere KYC/EDD-Nachweise bei Auslandszahlungen.
- Krypto-Transfers: erforderliche Datenfelder (Travel-Rule) mitgeben.
- AWV und GWG zusammen denken: interne Schwellen & Workflows abgleichen.
(Stand: September 2025)
Wie müssen Unternehmen mit Geldwäsche umgehen?
Unternehmen müssen im Rahmen Ihrer Compliance dafür Sorge tragen, dass sie sich nicht versehentlich an Geldwäsche beteiligen dafür muss gem. § 4 Abs. 1 GwG ein Risikomanagement erfolgen. Sie müssen daher ein Anti-Geldwäsche-Programm aufsetzen, das mindestens die folgenden Aspekte enthalten muss:
- schriftlich klar definierte Verfahren und Kontrollen
- einen Compliance-Beauftragten, der auf Geldwäsche und AWV-Meldungen geschult ist
- laufende Mitarbeiterschulungen
- eine unabhängige Überprüfung des Anti Geldwäsche Programms
Beurteilung Ihrer Zahlungen
Dieser Artikel wurde am 29. August 2023 erstellt. Er wurde am 16. Oktober 2025 aktualisiert
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