Möchte sich der Käufer nach dem Kauf eines Bootes vom Vertrag lösen und liegen eventuell keine Mängel vor, so kommt eventuell ein Widerruf des Bootskaufvertrages in Betracht. Der Yachtkauf ist dann rückabzuwickeln.

Wir beraten insoweit dazu, ob

Möchten Sie sich nach dem Kauf der Yacht von dem Vertrag lösen? Sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht an. Wir prüfen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht!

Sollten Sie das Boot im Ausland erworben haben, gibt oftmals nicht das deutsche Recht. In diesem Fall kann sich die Angelegenheit mitunter verkomplizieren. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich insoweit nach dem deutschen Recht.

Widerrufsrecht für Boote – wann besteht es?

Nicht jeder Vertrag ist frei widerruflich.

Für das Bestehen eines Widerrufsrechts muss es sich um einen Verbrauchervertrag handeln.

Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist.

Das kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der ein privater Käufer das Boot von einem Händler, einer Werft oder einem sonstigen Gewerbetreibenden kauft.

Dabei ist insoweit nicht erforderlich, dass der Gewerbetreibende tatsächlich als Yachthändler auftritt. Vielmehr muss sich dies aus den Umständen des Einzelfalls ergeben.

Kann ein Unternehmer ebenfalls das Widerrufsrecht geltend machen?

Kauft ein Unternehmer beispielweise eine Yacht für die Vercharterung, steht ihm grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht beim Bootskauf wird insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzlich eingeräumt.

Unter einem Fernabsatzvertrag versteht man alle Verträge, die ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden.

Was sind Fernkommunikationsmittel?

  • E-Mail
  • Internet
  • Telefon & Telefonanrufe
  • Kataloge
  • SMS
  • Briefe

Mitunter werden solche Verträge am häufigsten per E-Mail geschlossen.

Beispielsweise inseriert der Verkäufer als Yachthändler auf einer Internetseite sein Boot. Daraufhin treten die Parteien per E-Mail in Kontakt und besprechen die Vertragsdetails. Der Käufer unterschreibt den ihm zugesendeten Kaufvertrag und schickt ihn per Mail an den Verkäufer zurück.

In dem Beispiel wurde ausschließlich über das Fernkommunikationsmittel E-Mail kommuniziert und so der Vertrag geschlossen. Die Unternehmereigenschaft und Verbrauchereigenschaft sind ebenfalls gegeben. Das Gesetz räumt dem Käufer dann ein Widerrufsrecht ein.

Haben Sie Fragen zu dem Bestehen eines Widerrufsrechts, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wie den Widerruf geltend machen?

Der Verbraucher muss den Widerruf dem Verkäufer gegenüber ausdrücklich erklären.

Außerdem muss der Entschluss zum Widerruf des Vertrages eindeutig aus der Erklärung hervorgehen.

Praxishinweis

Das Wort Widerruf muss nicht verwendet werden. Es genügt, wenn die Umstände den Willen zum Widerruf erkennen lassen.

Vermeiden Sie unklare Formulierungen!

Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.

Wie viel Zeit habe ich für den Widerruf?

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss.

Fehlende oder unzureichende Widerufsbelehrung

Bei Verträgen, die mit Fernkommunikation geschlossen wurden, muss eine Widerrufsbelehrung enthalten sein.

Die Vorgaben der Widerrufsbelehrung sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Belehrung muss also gewisse Punkte enthalten.

Gesetzliche Vorgaben der Widerrufsbelehrung

  • Belehrung, dass der Verbraucher das Recht hat, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen
  • Eindeutiger Fristbeginn muss angeben sein
  • Belehrung über Folgen des Widerrufs

Fehlt eine Widerrufsbelehrung oder ist diese nur unzureichend, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Verbraucher kann den Vertrag dann innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen widerrufen.

Wenn also Mängel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auftreten sollten, kann der Käufer einfach, unter Verweis auf die fehlende oder unzureichende Belehrung, den Vertrag widerrufen.

Somit muss er keine, möglicherweise schwer zu beweisendende, Mangelansprüche geltend machen, um sich vom Vertrag zu lösen.

Bis wann und wie muss der Widerruf erklärt sein?

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Das bedeutet: Die Erklärung sollte vor Ablauf der 14 Tage bzw. zwölf Monate und 14 Tage beim Verkäufer eingegangen sein.

Praxistipp

Vermeiden Sie einen telefonischen Widerruf. Denn der Käufer trägt die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Absendung. Insoweit sollte der Verbraucher den Widerruf schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) erklären.

Folgen des Widerrufs

Der Käufer hat das Boot innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Im Gegenzug muss der Verkäufer innerhalb derselben Frist die Zahlung zurückgewähren.

Sofern der Käufer das Boot schon erhalten hat, kann es durchaus kompliziert werden, dieses an den Verkäufer „zurückzusenden“.

Muss das Boot zurückgesendet werden oder hat der Verkäufer dieses abzuholen? Wer hat dafür die Kosten zu tragen?

Sollten Sie Fragen zu den Folgen des Widerrufs haben, sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung dieser Angelegenheit!

Dieser Artikel wurde am 6. Januar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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