Beratung im Vertragsrecht, bei Vertragsgestaltung und der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

O&W Rechtsanwälte berät Unternehmen umfassend im Vertragsrecht. Streitigkeiten unter Vertragspartnern sind oft an der Tagesordnung, wenn beim Vertragsschluss nicht alle denkbaren Probleme geregelt wurden. Die Vertragsanwälte von O&W beraten in allen Lebensphasen rund um Ihren konkreten Vertrag. Dabei ist die Kanzlei darauf spezialisiert, speziell Unternehmen im Rahmen ihrer Rechtsgeschäfte zu helfen.

Leistungsspektrum im Vertragsrecht

Unser anwaltliche Beratung im Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl von Fragestellungen. Unsere Anwälte beraten beispielsweise bei Fragestellungen, wie:

Schwerpunkt internationales Vertragsrecht

Da die Kanzlei O&W Rechtsanwälte speziell auf internationale und grenzüberschreitende Fälle spezialisiert ist, spielt auch das internationale Vertragsrecht eine herausragende Rolle. Das internationale Vertragsrecht ist oft deswegen so kompliziert, weil in vielen Fällen erst einmal ermittelt werden muss, welches die anwendbare Rechtsordnung ist. Haben die Parteien vergessen, eine Rechtswahl zu treffen, muss damit das Internationale Privatrecht über die geltende Rechtsordnung bestimmen. In manchen Fällen richtet sich dann das anwendbare Vertragsrecht nach einem ausländischen Recht. Aufgrund des großen Kooperationsnetzwerkes der Kanzlei kann O&W aber auch bei derartigen grenzüberschreitenden Verträgen schnell und fundiert helfen.

Insofern wird im internationalen Vertragsrecht oft auch die Beratung im Vordergrund stehen, inwiefern ein besonderer Gerichtsstand vereinbart werden muss oder das anwendbare Recht durch die Parteien festzulegen ist.

Bei diesen Verträgen können wir helfen

grundsätzlich sind unsere Anwälte im Vertragsrecht auf eine Vielzahl von verschiedenen Verträgen spezialisiert. Verträge können auf eine vielfältige Art und Weise abgeschlossen werden. Typischerweise beraten unsere Rechtsanwälte aber bezüglich der folgenden Verträge:

Eine umfassende Aufzählung sämtlicher denkbarer Verträge ist hier selbstständig nicht möglich.Sollten Sie unsicher sein, ob unsere Anwälte Sie auch bezüglich Ihres Vertrages beraten können, so sprechen Sie unsere Anwälte für Vertragsrecht einfach an.

Dieser Artikel wurde am 10. April 2019 erstellt. Er wurde am 15. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.