Importeure dürfen aus Drittländern keine Waren mehr einführen, die russische Metallteile enthalten. Doch das System ist anfällig für Täuschung.
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Rechtsanwältin Annika Siggelkow wurde dazu vom Handelsblatt interviewt. „Selbst wenn man dem Beschuldigten nur einen fahrlässigen Verstoß vorwirft, stellt dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu einer halben Million Euro geahndet werden kann“, berichtet sie in dem Artikel des Handelsblatts.
Hintergrund: Bei einem niedersächsischen Importeur elektronischer Bauteile, häufen sich seit kurzem Anfragen von Kunden, die einen Nachweis verlangen, dass ihre bestellten Artikel keine Vorlieferanten aus Russland haben. Diese Nachfrage resultiert aus einer neuen EU-Verordnung, die seit dem 30. September das Kaufen, Einführen oder Transportieren von Waren aus Drittländern verbietet, sofern diese russische Eisen- oder Stahlteile enthalten. Diese Maßnahme soll Russland Einnahmequellen entziehen, die den Krieg in der Ukraine finanzieren.
Bereits seit März 2022 besteht ein EU-Importverbot für bestimmte russische Eisen- und Stahlerzeugnisse. Die aktuelle EU-Verordnung erweitert dieses Verbot auf Waren aus allen Ländern, die russische Vorprodukte enthalten. Die betroffenen Produkte umfassen eine breite Palette, von Roheisen-Blöcken bis zu Haushaltseinrichtungen.
Das Ziel der EU ist es, insbesondere sanktionierte russische Oligarchen zu treffen, die in der Stahl- und Eisenindustrie tätig sind. Trotz der Sanktionen sank die russische Stahlproduktion 2022 nur um 7,2 Prozent. Um den Druck zu erhöhen, hat die EU ihre Maßnahmen verschärft. Importeure stehen nun vor großen Herausforderungen, da die Überprüfung der Lieferketten auf russische Vorprodukte schwierig ist. Die EU hat die Anforderungen für den Nachweis des Nichtvorhandenseins russischer Vorprodukte etwas gelockert, aber Experten bezweifeln die Wirksamkeit dieser Kontrollen. Sie kritisieren die Regelung als bürokratisch und wenig effektiv, da eine Überprüfung durch den Zoll kaum möglich ist.
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RechtsanwältinABC-Str. 2120354 HamburgRechtsanwältin Annika Siggelkow ist seit 2023 Rechtsanwältin bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Frau Rechtsanwältin Siggelkow berät unsere Mandanten speziell im Bereich Zollstrafrecht, Bußgeldverfahren, Compliance und allen Fragestellungen bezüglich Strafverfahren und Bußgeldverfahren beim Import und Export, speziell auch im Außenwirtschaftsrecht. Ihre Expertise hat sie durch vorherige Tätigkeiten in einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht. Sie engagiert sich neben Ihrer Tätigkeit ehrenamtlich in der Organisation für Opfer von Straftaten, WEISSER RING e.V.