Die Staatsanwaltschaft München I hat vier Personen der FinFisher-Unternehmensgruppe angeklagt, wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Anklage, die auf umfangreichen Ermittlungen basiert, betrifft den ungenehmigten Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder.
Die Ermittlungen begannen nach einer Strafanzeige von vier Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2019. Sie wiesen darauf hin, dass die Software FinSpy zur Ausspähung eingesetzt wurde, indem sie über eine gefälschte Webseite der türkischen Opposition zum Download angeboten wurde.
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und die Dual-Use Verordnung
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten vor, durch eine komplexe Firmenstruktur und die Verlagerung von Geschäften nach Bulgarien, die Genehmigungspflicht für Dual-Use-Güter umgangen zu haben. Die Hauptaktivitäten wurden weiterhin von München aus gesteuert. Die Software, hauptsächlich FinSpy, ermöglichte die vollständige Kontrolle über PCs und Smartphones und wurde weltweit vertrieben, wobei ein erheblicher Umsatz mit Nicht-EU-Ländern erzielt wurde.
Ein spezieller Fall betrifft einen Vertrag aus dem Jahr 2015 über den Verkauf von Überwachungssoftware und Dienstleistungen in die Türkei im Wert von 5,04 Mio. EUR. Die erforderlichen Exportgenehmigungen wurden weder in Deutschland noch in Bulgarien beantragt oder erteilt.
Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Terminierung der Hauptverhandlung liegt beim Landgericht München I. Die Anklageerhebung wurde gemäß den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren öffentlich gemacht, nachdem die Anklageschrift den Angeschuldigten zugestellt wurde.
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Dieser Artikel wurde am 25. November 2023 erstellt.
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