Mit dem Kauf einer Yacht wird man sich zwangsläufig mit einer Eintragung in das Schiffsregister auseinandersetzen müssen.

Da stellen sich schnell einige Fragen für den Yachteigner:

Für welche Yachten gibt es eine Eintragungspflicht? Ist es auch sinnvoll nicht eintragungspflichtige Yachten einzutragen? Was bringt eine Eintragung überhaupt? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich?

Haben Sie eine Yacht erworben, die in das Register eingetragen werden muss?

Unsere Anwälte aus dem Yachtrecht stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Eintragung zur Seite.

Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich insoweit auf das deutsche Recht. Sollte die Yacht im Ausland erworben worden sein, ist meist problematisch, welches Recht Anwendung findet. In jedem Fall sollte ein spezialisierter Anwalt prüfen, welches Recht einschlägig ist.

Sportschiff ins Schiffsregister eintragen?

Die Eintragungspflicht gilt für Seeschiffe ab einer Rumpflänge von 15 Metern.

Binnenschiffe sind darüber hinaus ab einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen oder einer Wasserverdrängung von 10 oder mehr Kubikmetern eintragungspflichtig.

Wozu dient das Schiffsregister?

Das Schiffsregister hat im Wesentlichen zwei Funktionen.

Im Streitfall um die Eigentumsverhältnisse kann dabei das Schiffsregister Auskunft geben.

Ebenso werden in dem Register beispielsweise Schiffshypotheken eingetragen, welche den Kauf einer Yacht beeinflussen können.

Sollte die Yacht ins Register eingetragen werden?

Mitunter kann es sinnvoll sein, Yachten unter 15 Meter Länge in das Schiffsregister einzutragen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der vermuteten Eigentumsverhältnisse aus dem Register besteht Rechtssicherheit im Hinblick auf Streitigkeiten über das Eigentum.

Außerdem kann es vorteilhaft sein, wenn die Yacht unter der deutschen Flagge fährt. Völkerrechtlich besteht durch die deutsche Flagge insoweit die Staatsangehörigkeit der Yacht zur Bundesrepublik Deutschland.

Das Führen der deutschen Bundesflagge hängt von der Eintragung in das Schiffsregister ab und ist bedingt durch die Ausstellung eines Schiffszertifikats.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötige ich für die Eintragung meiner Yacht?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist jede Eintragung je nach Gericht für den Einzelfall zu betrachten.

Erforderliche Unterlagen für die Eintragung

  • Antrag mit Eigentumsnachweis und Personalausweis des Eigners
  • bei Seeschiffen der Schiffsmessbrief
  • der Kaufvertrag („bill of sales“)
  • ggf. Beleg, dass die Yacht nicht in einem anderen Schiffsregister eingetragen ist
  • ggf. aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug, wenn eine Firma Eigentümerin der Yacht ist

Kosten für die Eintragung

Die Kosten für die Eintragung sind individuell für jeden Einzelfall zu bestimmen. Pauschal lässt sich keine Höhe angeben.

Als Kriterium für die Höhe der Kosten ist der objektive Wert der Yacht maßgeblich. Es kommt also nicht auf den Kaufpreis an.

Dieser Artikel wurde am 30. Dezember 2020 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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