Haben Sie bei Zahlungen ins Ausland auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ gesehen? Haben Sie bei der Bundesbank eine AWV-Meldung für Ihre Zahlungen abgegeben?
Wenn Sie die AWV-Meldepflicht vergessen, dann können die Behörden Sanktionen bis 30.000 € verhängen – das lässt sich aber vermeiden, wenn Sie unsere Informationen beherzigen. Wir beantworten hier alle Fragen zu den Regelungen der Meldepflicht.
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- Was ist die AWV Meldepflicht?
- Wer ist verpflichtet, eine AWV Meldung abzugeben?
- Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank auch für diese Vorgänge
- Wie kann ich die AWV Meldepflicht erfüllen?
- Bis wann AWV-Meldung abgeben?
- Davon wusste ich nichts: Was kann ich tun?
- Selbstanzeige bei vergessener Meldung beim Zoll
- AWV Meldepflicht Bußgelder für Zahlungen
- Dann sollten Sie sich auch beraten lassen
Was ist die AWV Meldepflicht?
Die AWV Meldepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung für Zahlungen, die von der Bundesbank geprüft wird. Sie dient der Erstellung von Zahlungsbilanzen und greift bei Überweisungen oder Zahlungen > 50.000 Euro (bislang 12.500 Euro) mit Auslandsbezug.
Die AWV Meldepflicht ist ein zentraler Bestandteil der Außenwirtschaftsverordnung (Abkürzung: AWV) in Deutschland und trägt zur Transparenz und Stabilität des internationalen Geldverkehrs sowie der Prävention von Geldwäsche bei Zahlungen bei.
Wer ist verpflichtet, eine AWV Meldung abzugeben?
Die AWV Meldepflicht zur Bundesbank gilt für alle Inländer in Deutschland. Unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Bei Unternehmen kommt es auf den Sitz an.
Beratung zur AWV-Meldung
Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank auch für diese Vorgänge
Meldepflichtig sind nach der Außenwirtschaftsverordnung nicht nur Überweisungen, sondern auch:
- Barzahlungen, Debitkartentransaktionen,
- Einzug per Lastschrift,
- Schecks aus dem Ausland,
- Überweisungen ins Ausland in Euro und Fremdwährungen,
- Aufrechnungen und Verrechnungen mit Kunden im Ausland,
- Einbringung von Sachen und Rechten in Unternehmen, Niederlassungen und Betriebsstätten im Ausland.
Wie kann ich die AWV Meldepflicht erfüllen?
Die Erfüllung der AWV Meldepflicht nach einer Überweisung mit Bezug zum Ausland kann laut Außenwirtschaftsverordnung auf verschiedene Weise erfolgen:
- Privatpersonen haben die Möglichkeit, Zahlungen telefonisch über die Hotline 0800 1234 111 oder an die E-Mail-Adresse der Meldebehörde zu melden.
- Unternehmen hingegen müssen ihre Reports über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank einreichen. Per E-Mail geht hier nicht.
Diese Meldewege stellen sicher, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ihre Meldepflichten effizient erfüllen können.
Bis wann AWV-Meldung abgeben?
Die AWV-Meldung muss bis zum 7. Werktag (nicht Kalendertag) des Folgemonats bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden (Neuerung seit 01.01.2025 in Kraft: bislang war der 7. Kalendertag des Folgemonats maßgeblich).
Für andere Meldungen können abweichende Fristen bestehen, die im Einzelfall § 71 AWV entnommen werden sollten.
Wird die Frist versäumt, ist die Meldung verspätet. Das führt genauso wie z.B. fehlerhafte Meldungen wegen falscher Kennzahlen ggf. zu einer Buße.
Die Zahlungen müssen über das Meldeportal der Bundesbank angemeldet werden. Privatpersonen dürfen bei seltenen Zahlungen auch per E-Mail melden. Der Bundesbank die Auslandsüberweisungen zu melden, gehört daher zu einer wichtigen Pflicht.
Davon wusste ich nichts: Was kann ich tun?
Wenn Sie die AWV-Meldepflicht für Zahlungen nicht kannten, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können.
Erstens: Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Transaktionen wirklich meldepflichtig waren. Oft gibt es Änderungen im Meldewesen, die über den Bundesbank-Newsletter hinausgehen. Anwälte, die sich mit der AWV-Meldung auskennen erkennen schnell ob die Meldegrenze erreicht ist.
Zweitens: Nicht in Panik geraten. In den meisten Fällen lässt sich das Problem mit einer Selbstanzeige schnell beheben. Handeln Sie aber umgehend und nehmen Sie Hilfe von erfahrenen Anwälten in Anspruch.
Gerade Unternehmen und juristische Personen werden regelmäßig geprüft, ob sie die Meldevorschriften einhalten. Ein Verstoß kann im Rahmen einer Betriebsprüfung, Zollprüfung oder Exportprüfung bemerkt werden.
Selbstanzeige bei vergessener Meldung beim Zoll
Gute Anwälte vermeiden Ihre „Strafe“ in Form eines Bußgeldes, indem eine Selbstanzeige für Sie abgegeben wird. Eine Selbstanzeige ist nötig, wenn Sie Auslandszahlungen nicht an die Bundesbank gemeldet haben.
Nach einer Selbstanzeige dürfen für Ihre Zahlungen (egal welcher Betrag) keine Bußgelder mehr verhängt werden. Sie ist für Verstöße im Meldewesen ausdrücklich vorgesehen.
Achtung Falle: Sie muss beim Zoll und nicht der Bundesbank erfolgen. Der Zoll spielt hier unter anderem eine wesentliche Rolle.
Mehr dazu: So funktioniert die Selbstanzeige
Die AWV-Meldepflicht Selbstanzeige ist ein Spezialgebiet unserer Rechtsanwälte. Vertrauen Sie hier auf 38 Jahre Expertise und fragen Sie lieber uns für Informationen.
AWV Meldepflicht Bußgelder für Zahlungen
Bei einer vergessenen AWV Meldepflicht ist es unser Ziel, Sie zu schützen. Im Fokus sind die Geschäftsführung, Mitarbeiter der Buchhaltung oder die Gesellschaft selbst. Wir nehmen alle Verstöße gegen die AWV daher ernst.
Die genaue Höhe des AWV Meldepflicht Bußgeldes liegt stets im Ermessen der Behörde. Es beträgt bis zu 30.000 € pro festgestelltem Verstoß. Das ist viel Geld.
Die Strafen werden von den Behörden oft nach einer Anhörung mit kurzen Fristen festgesetzt. Wir tragen dafür Sorge, dass das unterbleibt und Ihr Zahlungsverkehr geschützt bleibt.
Keine AWV-Meldung abgegeben?
Dann sollten Sie sich auch beraten lassen
Wenn Sie einen der nachfolgenden Fälle bei sich registriert und die Meldepflicht im Zahlungsverkehr vergessen haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- Eingang oder Überweisung von Geld >= 50.000 Euro bei der Bank (bis 31.12.2024 war die Grenze bei mehr als 12.500 Euro),
- Debitkartentransaktionen, Barzahlungen statt Überweisungen: Jeweils über 50.000 Euro oder 12.500 Euro mit Auslandsbezug
- Kredit über 50.000 Euro oder 12.500 Euro,
- Auszahlung und Rückzahlung von Krediten nebst Zinsen,
- Transaktionen über Dritte, die Ausländern mittelbar zukommen,
- Krypto-Transaktionen mit einem höheren Betrag,
- Forderungen/Schulden im Ausland (z. B. gegenüber Banken im Ausland) von insgesamt über 5 Millionen Euro,
- Transaktionen mit Wertpapieren,
- Wenn Sie Geld auf ein Konto einzahlen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Es ist eine Auflistung der häufigsten Zahlungen laut unserer Erfassung.
Die meisten Banken in Deutschland drucken unter anderem den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ auf den Kontoauszug um an diese Regelung zu erinnern. Auf die AWV-Meldepflicht bei der Bank Sparkasse wird z.B. im Kontoauszug hingewiesen.
AWV Meldepflicht vergessen?
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