Der Ausdruck Wochenarbeitstag führt oft zu Verwirrung. Das erste Mal werden viele Juristen damit konfrontiert, wenn sie im Referendariat eine Nebentätigkeit antreten wollen. Teilweise kommt dieses Thema aber auch schon vor dem ersten Staatsexamen auf, wenn man sich schon während des Studiums bei einer Kanzlei bewirbt. Es passiert nicht selten, dass einige, wenn sie zum ersten Mal hören, was sie für einen Wochenarbeitstag bekommen, anfangen das pro gearbeitetem Tag eines Monats hochzurechnen. Tut man dies, wird man allerdings leider enttäuscht.

Definition Wochenarbeitstag

Bei dem Gehalt pro Wochenarbeitstag handelt es sich nicht um das, was man für einen Arbeitstag bekommt, sondern um das Gehalt am Monatsende, was man für einen Tag an dem man pro Woche arbeitet, bekommt. 

Beispiel

Ist das Gehalt auf 800 Euro pro Wochenarbeitstag ausgeschrieben und arbeitet man beispielsweise jeden Mittwoch, bekommt man am Ende des Monats 800 Euro. Arbeitet man Mittwoch und Donnerstag bekommt man 1600 Euro. 

Der Wochenarbeitstag beschreibt damit die Anzahl der Tage einer Woche, die man für ein Monatsgehalt arbeitet


Diese Art der Bezahlung wird überwiegend für wissenschaftliche Mitarbeiter vorgesehen. Ob neben oder vor dem Referendariat, oder auch promotionsbegleitend.

Nebenjob im Referendariat

Insbesondere für Referendare sind hier die einzelnen Regelungen der Länder zur Nebentätigkeit zu beachten. 

Bekannt ist, dass man im Referendariat kein Gehalt, sondern Unterhaltszahlungen bekommt. Diese liegen, je nach Bundesland in dem man das Referendariat absolviert, zwischen 1.200 € und 1.600 € pro Monat. Die Unterhaltszahlungen sind – wie der Name bereits ankündigt – Sozialleistungen vom Staat. Das hat wiederum zwei Nachteile: 

  • es gilt kein Mindestlohn 
  • Nebentätigkeiten können darauf angerechnet werden, woraufhin die Unterhaltszahlungen gekürzt werden

Wie genau diese Regelungen ausgestaltet sind ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Es ergeben sich aber in fast alles Bundesländern Nebenverdienstgrenzen. Zusätzlich gibt es oft noch Vorschriften, wie viele Stunden ein Referendar neben den Referendariatsstationen arbeiten darf. 

Trotz einiger Hürden ist ein Nebenjob als Referendar durchaus sinnvoll. Einerseits ist natürlich der finanzielle Aspekt ein großer Vorteil, andererseits kann man mit einer Nebentätigkeit auch schon während der weiteren Ausbildung in spannende Bereiche reinschauen, auf die man sich eventuell spezialisieren möchte. Zusätzlich kommt es bei einem künftigen Arbeitgeber immer gut an, wenn man neben der juristischen Ausbildung schon praktische Erfahrungen gesammelt hat. Insbesondere wenn sie sich vielleicht sogar in dem Rechtsbereich bewegen, in dem man später arbeiten möchte. 

Was ist zu berücksichtigen?

Bei der Jobsuche sollte man außerdem darauf achten, dass man miteinbezieht, wie viele Stunden bei der jeweiligen Kanzlei zu einem Wochenarbeitstag gehören. Ob man nun acht oder zehn Stunden pro Arbeitstag für das Monatsgehalt arbeitet, hat logischerweise starke Auswirkungen auf die Berechnung eines Stundenlohns und sollte deshalb nicht vernachlässigt werden. 

Gerade in Großkanzleien sind Arbeitszeiten von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr auch für wissenschaftliche Mitarbeiter völlig normal. Dafür wird man in der Regel mittlerweile auch anständig entlohnt. Dieser Stundenaufwand sollte aber auch beim Vergleich mit dem Gehalt, beispielsweise bei einer mittelständischen Kanzlei, berücksichtigt werden. Hier sind die Arbeitszeiten oft nicht ganz so lang – zum Beispiel von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zwar ist dann oft auch das Gehalt pro Wochenarbeitstag etwas niedriger, der Stundenlohn aber praktisch der gleiche


Stößt man bei der Suche nach einem Job auf den Begriff Gehalt pro Wochenarbeitstag sollte nun klar sein, dass damit leider nicht die Vergütung pro Arbeitstag gemeint ist. Hat man alle Informationen über eine Stelle gesammelt, ist es schlau, sich einmal den jeweiligen Stundenlohn bei den einzelnen Arbeitgebern auszurechnen. So kann man am schnellsten vergleichen, wer wie viel für die erbrachte Leistung zahlt.

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Dieser Artikel wurde am 13. Dezember 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.