Gründe für einen Arbeitgeberwechsel sind vielfältig. Entweder findet keine Übernahme nach der Ausbildung statt oder der Auszubildende sucht eine berufliche Veränderung. Auch können Differenzen zum bisherigen Arbeitgeber dazu führen, dass eine neue Anstellung gesucht wird. Nachdem die ersten Bewerbungen verschickt sind, steht dann oft schon das erste Vorstellungsgespräch für die Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte an. Was man im Rahmen des Vorstellungsgesprächs beachten sollte und wie ein solches ablaufen kann, wollen wir nachfolgend (zumindest unseren Erfahrungen zu Folge) mal darstellen.

So laufen Vorstellungsgespräche in Anwaltskanzleien ab

Bewerbungsgespräche in Anwaltskanzleien laufen eigentlich meist nach den gleichen Regeln ab, wie andere Bewerbungsgespräche auch. Zu Beginn findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt. Mit dem Personalchef oder Inhaber der Kanzlei (nicht bei Großkanzleien) wird kurz etwas geplaudert. Es wird gefragt, ob der Weg zur Kanzlei gut gefunden wurde oder ob die Anreise gut verlaufen ist, wenn der Bewerber von weiter her kommt. Der Gesprächspartner bietet außerdem noch etwas zu trinken an und es wird noch kurz locker „gequatscht“. Je nach Kanzlei-Typ wird eventuell auch das DU angeboten.

Nach der Smalltalk-Phase werden Sie häufig vom zukünftigen Arbeitgeber gebeten, sich kurz vorzustellen und etwas über sich zu erzählen. Schon dann können Sie überzeugen. Erzählen Sie, warum Sie sich gerade auf diese ausgeschriebene Stelle beworben haben, was Sie besonders motiviert gerade dort zu arbeiten und wieso man gerade Sie einstellen sollte. Im Regelfall sollten Sie chronologisch beginnen. Erzählen Sie von Ihrem Schulabschluss, Ihrer Ausbildung und gegebenenfalls anschließend gesammelter Berufserfahrung.

Anschließend stellt der zukünftige Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch dann entsprechende Nachfragen. Wenn Sie beispielsweise Lücken in Ihrem Lebenslauf aufweisen, sollten Sie darauf vorbereitet sein, diese erklären zu können. In der Regel ist es gar nicht schlimm, wenn der Lebenslauf entsprechende Auszeiten aufweist – wie immer gilt auch hier, dass Sie die Zeit plausibel erklären können müssen.

Auch wenn Sie ihren Arbeitgeber in der Vergangenheit bereits gewechselt haben, ist das ein häufiges Thema, auf das zukünftige Chefs gerne zu sprechen kommen.

Stellen Sie als ReFa-Bewerberin unbedingt Fragen im Vorstellungsgespräch

Häufig ist die sich dann anschließende Phase des Vorstellungsgespräches die Wichtigste: Sie haben die Gelegenheit noch Fragen über das Unternehmen zu stellen. Viele bis zu diesem Zeitpunkt gut verlaufene Gespräche scheitern an ausgerechnet diesem Punkt. Gut vorbereitete Bewerber haben sich schon mit dem Unternehmen und ihren eigenen Vorstellungen beschäftigt und können entsprechende Fragen stellen. Meist macht es einen guten Eindruck, wenn Sie sich beispielsweise mit der Internetseite des Unternehmens beschäftigt haben und an Aspekte anknüpfen können, die auf der Internetseite behandelt werden und möglicherweise nicht vollständig ausgeschöpft worden sind.

Sie sollten dabei vermeiden sofort auf Themen wie Urlaub, Überstunden oder Gehalt zu sprechen zu kommen. Vielmehr sollten Sie organisatorische oder inhaltliche Fragen stellen.

Beispielsweise könnten Sie im Vorstellungsgespräch fragen:

  • Wie erfolgt die Einarbeitung in Ihrer Firma?
  • Wer wird mein direkter Vorgesetzter sein?
  • Gibt es zusätzliche Anforderungen, die nicht in der Stellenausschreibung genannt sind, die Ihnen noch wichtig sind?
  • Können Sie mir mitteilen, wie es nach dem Vorstellungsgespräch weitergeht?
  • Wie viele Rechtsanwaltsfachangestellte sind Sie in Ihrer Kanzlei? Wie ist die Aufgabenteilung?
  • Gibt es einen groben Zeitplan, wann eine Einstellungsentscheidung gefällt wird?

Selbstverständlich können Sie auch fragen, ob Sie sich das Unternehmen oder Ihren möglichen Arbeitsplatz anschauen dürfen oder warum die Stelle frei ist. Es schadet auch nicht, wenn Sie den Arbeitgeber danach fragen, wie ein normaler Arbeitsalltag im Unternehmen aussieht.

Diese Fragen bitte nicht dem zukünftigen Chef stellen

Allerdings gibt es auch Fragen, die in keinem Bewerbungsgespräch gestellt werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Frage, was die Anwaltskanzlei genau macht und welche Schwerpunkte sie aufweist. Wer die Internetseite der Anwaltskanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte nicht gelesen hat, obwohl man sich dort beworben hat, der wird sehr schnell aussortiert.

Selbiges gilt für Fragen wie zum Beispiel: „Wie groß ist das Unternehmen?“, „Seit wann existiert das Unternehmen und wie schnell wird man befördert?“ Auch Fragen danach, ob das Internet als Rechtsanwaltsfachangestellte privat genutzt werden kann oder ob man früher gehen kann, sollten nicht im Bewerbungsgespräch erörtert werden.

Häufig bietet es sich auch an, mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu besprechen, ob man einen Tag zur Probearbeit kommen kann. Dies sollte eigentlich in beiderseitigem Interesse sein. Ein Vorstellungsgespräch kann immer nur einen begrenzten Eindruck davon geben, wie gut eine Rechtsanwaltsfachangestellte sich in die Kanzlei integriert und andersherum, wie gut der Fachangestellten die Arbeitsweise in der Kanzlei gefällt.

Sicherheitshalber – auf fachliche Fragen vorbereiten

Und dann gibt es auch noch diese Vorstellungsgespräche – die Rechtsanwaltsfachangestellten werden fachlich befragt. Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die den Fachangestellten häufig auf den Zahn fühlen um zu prüfen, ob Kostenrechnung beherrscht wird, wie die Zwangsvollstreckung durchzuführen ist oder welche Fristen es gibt. Insofern kann es stets empfehlenswert sein, wenn man sich auch auf derartige fachliche Fragen vorbereitet hat. Gerade wenn in der Stellenanzeige, mit der eine Rechtsanwaltsfachangestellte gesucht wurde, besondere Kenntnisse vorausgesetzt worden sind, sollte man darauf gefasst sein, dass auch entsprechend fachliche Fragen auftauchen können.

Auch hier gilt – wenn Sie mal eine Frage nicht beantworten können – behalten Sie die Nerven und geben Sie ruhig zu, dass Sie diese Frage derzeit nicht beantworten können. Schildern Sie stattdessen, wie Sie in der Praxis zu einer Lösung kommen könnten. Juristen wissen genau, dass man nicht sämtliche Vorschriften im Kopf haben kann, deshalb kann ein Verweis darauf, in welchem Gesetz Sie im Zweifel nachschauen würden, Ihnen gegebenenfalls den Ausgang des Vorstellungsgespräches retten.

Wenn Sie die obigen Punkte beherrschen, dann dürfte auch das Vorstellungsgespräch für die Stelle einer Rechtsanwaltsfachangestellten gut machbar sein. Zudem suchen die meisten Anwaltskanzleien händeringend nach fachlichem Personal. Wer also einen vernünftigen Eindruck macht, sollte keine Schwierigkeiten haben, seine Wunschstelle auch zu erhalten.

Außerdem gibt es später auch noch einige Weiterbildungsmöglichkeiten wie zum Beispiel den Rechtsfachwirt.

Dieser Artikel wurde am 27. September 2017 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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