Wenn man sich verschiedene Kanzleien anschaut, fällt auf, dass einige Anwälte nicht nur den Titel des Anwalts tragen, sondern auch Fachanwälte sind.  

Ein Fachanwalt ist auch ein praktizierender Anwalt, der jedoch vertiefteres Wissen auf einem bestimmten Rechtsgebiet vorweisen kann, weil er sich auf dieses durch die Fachanwaltsweiterbildung spezialisiert hat.  

Wenn es um Mandantengewinnung geht, kann ein Fachanwaltstitel dabei ein entscheidendes Verkaufsargument sein. Warum das so ist und wie du den Titel des Fachanwalts erlangen kannst, zeigen wir dir in unserem heutigen Karrieretipp! 

Die Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel 

In Deutschland gibt es derzeit 24 Fachanwaltschaften. Um einen Fachanwaltstitel zu erlangen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Genannt sind diese in der Fachanwaltsordnung (FAO).

Fünf Voraussetzungen

 

  1. Dreijährige Zulassung – Um den Titel des Fachanwalts verliehen zu bekommen, musst du vor dem Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten sechs Jahre drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. 
  1. Fachanwaltsspezifischer Lehrgang – Weiterhin musst du mindestens 120 Stunden an einem für den Fachanwalt spezifischen Lehrgang teilgenommen haben, der alle wichtigen Gebiete des jeweiligen Fachs behandelt.  
  1. Drei Präsenzklausuren – Innerhalb dieses Lehrgangs musst du an mindestens drei Klausuren in Präsenz teilnehmen, die eine Zeitstunde nicht unterschreiten und fünf Zeitstunden nicht überschreiten. 
  1. Die Fallliste – Du musst eine Fallliste anfertigen, in der genau kommentiert ist, welche Fälle du auf dem angestrebten Rechtsgebiet in den letzten drei Jahren bearbeitet hast. Diese legst du der Rechtsanwaltskammer vor. Die Mindestfälle variieren für das jeweilige Rechtsgebiet, liegen aber für die letzten drei Jahre meistens zwischen 60 und 120 Fällen. 
  1. Das Fachgespräch – Zuletzt führt der Ausschluss der Rechtsanwaltskammer möglicherweise ein Fachgespräch mit dir. Das Gespräch kann gem. § 7 FAO allerdings entfallen, wenn der Ausschluss dem Vorstand eine Stellungnahme abgeben kann. Dies ist dann der Fall, wenn durch deine eingereichten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen der Gesamteindruck für eine fundierte Stellungnahme des Ausschlusses ausreicht.  

Viele Anwälte auf dem Weg zum Fachanwalt berichten, dass ihnen die Zeit gefehlt hat, neben den beruflichen Verpflichtungen auch noch den Lehrgang zu besuchen. Das Integrieren des Lehrgangs in den beruflichen Alltag kann demnach äußerst schwierig sein.

Unser O&W Tipp: Fachanwaltslehrgang während des Referendariats 

Wenn du dir schon sicher bist in welchem Rechtsgebiet du dich spezialisieren möchtest, kannst du die theoretischen Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel – den Lehrgang, schon während deines Referendariats machen.  

In der Referendariatszeit kommt es bei dir möglicherweise sowieso zu Wartezeiten, warum dann nicht schon den Lehrgang zum Fachanwalt integrieren? Wenn du weitere Wege erfahren möchtest, wie du die Wartezeit bis zu deinem Referendariat überbrücken kannst, schau doch einfach mal bei unserem Artikel dazu vorbei. 

Die Kosten für einen Fachanwaltstitel 

Neben dem Aufwand, der mit dem Erlangen eines Fachanwaltstitels einhergeht, ist die Weiterbildung zum Fachanwalt auch mit Kosten verbunden. Zunächst kommen die Kosten für den Lehrgang als theoretischer Teil der Weiterbildung auf dich zu. Die Preise variieren zwar von den Anbietern, allerdings ist so im Schnitt mit ca. 2000 Euro zu rechnen.  

Besuchst du den Lehrgang nicht während deines Referendariats, sondern schon während du im Beruf des Anwalts arbeitest, kommen möglicherweise auch Ausfallkosten auf dich zu, da die Termine der Lehrgänge auch oft unter der Woche liegen. 

Warum du mehr als einen Fachanwaltstitel machen solltest 

Du darfst in Deutschland drei Fachanwaltstitel haben. Natürlich bedeutet jeder Fachanwaltstitel Aufwand, allerdings kann es dir helfen, wenn du mehr als einen Titel trägst.  

Zum einen hilft es dir selbst, weil du dadurch in mehr als einem Rechtsgebiet fundiertes und tiefes Rechtswissen erlangst. Zum anderen kann es dir bei der Mandatsgewinnung einen erheblichen Vorsprung vor allen Fachanwälten mit nur einem Titel geben.

Trägst du “nur” einen Fachanwaltstitel schließen deine Mandanten dich wahrscheinlich aus, wenn es sich um rechtliche Fragen aus anderen Gebieten handelt, weil sie der Meinung sind, dass du nur auf dem Gebiet deines Titels ein Fachmann bist. 

Einmal Fachanwalt – Immer Fachanwalt? 

Hast du alle Voraussetzungen erfüllt, wird dir der Titel des Fachanwalts auf einem bestimmten Rechtsgebiet verliehen. Diese Ernennung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf Lebenszeit. Um den Titel des Fachanwalts behalten zu können, musst du gem. § 15 FAO jährliche Fortbildungen besuchen oder selbst dozieren. Die detaillierten Bedingungen findest du in § 15 FAO. 

Drei Gründe wieso ein Fachanwaltstitel sinnvoll ist 

  • Mandanten wollen Profis – es liegt auf der Hand, dass Mandanten gerne von den besten Anwälten vertreten werden wollen. Sie suchen sich also gerne Fachleute auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Als Fachanwalt bietest du genau diese Fähigkeiten und hebst dich vom Anwalt ohne Titel ab. 
  • Du bist auf dem neusten Stand – Durch die verpflichtenden Fortbildungen kannst du dich immer auf den aktuellen Stand bringen. Du erfährst die neusten Entscheidungen und Entwicklungen rund um dein Rechtsgebiet, sodass du auch in der Beratung mit deinen Mandanten mit aktuellem Wissen glänzen kannst. 
  • Vorteil auf dem Arbeitsmarkt – Wenn du auf der Suche nach einem neuen Job bist, hast du einen Vorteil gegenüber nicht Fachanwälten. Du hebst dich von anderen Mitbewerbern ab!  

Dein potentieller neuer Arbeitgeber weiß, dass du auf einem bestimmten Rechtsgebiet tiefgehendes Wissen hast und vor allem die nötige Erfahrung mitbringst durch die Fälle, die du schon bearbeitet haben musst. 

Spezialisierung als Anwalt ist wichtig! 

Durch den Fachanwaltstitel hebst du dich von anderen Anwälten ab. Das hilft dir beim Gewinnen von Mandanten. Du zeichnest dich durch deine Erfahrung aus. Das Jura-Studium bildet dich in allen Rechtsbereichen umfassend aus, durch den Fachanwaltstitel zeigt du, dass du darüber hinaus auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ein Fachmann bist. 

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Dieser Artikel wurde am 31. August 2023 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.