Gerade wenn Studierende auf das Examen zusteuern kommt die Frage auf, wo man die examensrelevante Rechtsprechung – gut aufbereitet – finden kann. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie man diese Rechtsprechung am besten nacharbeitet, damit man auch langfristig etwas von diesen Informationen behält. Auch in den früheren Semestern kann es passieren, dass Klausuren auf einer Fallkonstellation aus der Rechtsprechung aufbauen.

In den ersten Semestern stellt das eher die Ausnahme dar, weil sich eher mit dem grundlegenden Basics beschäftigt wird, die – zumindest in dieser Form – nicht oft Gegenstand von neuerer Rechtsprechung sind.

Rechtzeitig anfangen

Dass man nicht erst kurz vor dem Examen damit anfangen sollte, sich mit der aktuellen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, sollte weithin bekannt sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Entscheidungen, die im Examen laufen, nicht unbedingt die aller neuesten sind, sollte man rechtzeitig damit starten.

Dazu kommt, dass es doch eine beträchtliche Menge an theoretisch relevanten Entscheidungen gibt, sodass es nicht wirklich sinnvoll ist, sich diese auf Krampf in den letzten Wochen reinziehen zu wollen.

Es gibt aber durchaus Wege, sich ohne besonders viel Aufwand schon während des Hauptstudiums und zu Anfang der Examensvorbereitung, zumindest grundlegend zu informieren.

Beispielsweise auf Social Media gibt es verschiedene Kanäle, die einem neuere Rechtsprechung kurz darstellen und gegebenenfalls zu längeren Zusammenfassungen verlinken. Sowohl unterschiedlichste Repetitoren als auch juristische Nachrichtenportale, wie zum Beispiel LTO sind dafür sehr praktisch.

Rechtsprechung Übersicht

Geht es dann Richtung Examen, bietet es sich an, sich einmal – meist kostenpflichtige – Übersichten mit der neuesten Rechtsprechung zu besorgen. Fast alle Repetitoren bieten solche in verschiedenen Formen an. Es empfiehlt sich, sich nicht nur eine anzugucken, um zu schauen, mit welcher es einem selbst am meisten Spaß macht zu arbeiten.

Informiere dich über gelaufene Fälle

Es ist außerdem ratsam, sich über die bereits gelaufenen Fälle zu informieren. Das gilt sowohl für das eigene, als auch andere Bundesländer.

Erstens bekommt man so ein Gefühl dafür, in welcher Form Gerichtsentscheidungen Gegenstand von Examensklausuren werden. Zweitens kann man so auch schonmal etwas aussortieren, was bereits vor kurzem im eigenen Bundesland gelaufen ist. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, allerdings relativ unwahrscheinlich, dass ein und dieselbe Rechtsprechung Inhalt von Examensklausuren in aufeinanderfolgenden Durchgängen im gleichen Bundesland ist.

Oftmals laufen hingegen Fälle, die bereits in anderen Bundesländern gestellt wurden, irgendwann auch im eigenen Bundesland. Vor allem bei relevanten Themengebieten, die sowieso oft abgeprüft werden sollte man dort also besonders die Augen offen halten.

Relevante Urteile herausfiltern

Zu achten ist außerdem darauf, dass man die relevanten von den unrelevanten Urteilen unterscheidet. Wenn man nicht bereits mit extra für das Examen aufbereiteten Unterlagen lernt, sollte man also gerade bei den umfangreichen Rechtsprechungsplattformen, wie beispielsweise der LTO, schauen, dass man sich nicht zu sehr überhäuft.

Relevant sind diejenigen Urteile, die sich in der Kernthematik mit einem Problem beziehungsweise einer Norm beschäftigen, die Gegenstand der Prüfungsstoffes für die Pflichtfachprüfung ist. Was genau dies beinhaltet ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich geregelt. Gerade zu den Prüfungen hin sollte man aber ein Gefühl dafür bekommen haben, ob eine jeweilige Rechtsprechung examensrelevant sein könnte oder nicht. 

Informiert man sich mithilfe einer entsprechenden Rechtsprechungsübersicht von einem Repetitor oder einer Uni, sind meist auch Bemerkungen dazu zu finden, inwiefern ein Fall examensrelevant werden könnte.

Kurze Überblicke bekommt man sei es über kleinere Nachrichtenportale, Übersichten oder auch Posts auf Instagram etc. eigentlich überall. Auch bei Google finden sich über eine entsprechende Stichwortsuche alle möglichen Aufzählungen. Reichen einem die Informationen, die man hierüber zugespielt bekommt nicht, kann man ganz einfach die Fundstelle übernehmen und beispielsweise auf beck.online oder juris einmal nach der entsprechenden Rechtsprechung suchen.

Notizen machen und Wissen verknüpfen

Gerade wenn man viele Urteile auf einmal liest kann es schnell passieren, dass man einen Großteil vom Gelesenen wieder vergisst. Auch wenn es wahrscheinlich, dass man sich an einen Text erinnert, wenn ein Fall im Examen tatsächlich gestellt wird, bleibt es doch besser im Gedächtnis wenn es einmal mit dem bereits Gelernten verknüpft wird.

Dafür reicht es normalerweise schon, sich eine kleine Notiz auf einer Karteikarte oder Übersicht zu machen, auf der das Kernproblem des Falles behandelt wird.

Ergänzt man zusätzlich noch die Fundstelle kann man später auch nachvollziehen woher die Problematik kommt und gegebenenfalls noch einmal nachlesen.

Schafft man es über einen gewissen Zeitraum vor dem Examen mit einer zuverlässigen Quelle auf dem Laufenden zu bleiben und das Wissen nachhaltig zu behalten, kann das im Examen ein entscheidender Vorteil sein.

Auch wenn selten ein ganzer Klausursachverhalt auf einer einzelnen Rechtsprechung basiert, kommt es doch häufig vor, dass zumindest Teilproblematiken aus der neueren Rechtsprechung in einen Sachverhalt eingebracht werden.

Wo findest du entsprechende Rechtsprechung

LTO oder nicht juristische Nachrichtenportale

Sowohl juristische als auch nicht juristische Nachrichtenportale sind gerade zu Anfang gut geeignet, um sich einen groben Überblick über die Thematiken der aktuellen Rechtsprechung zu verschaffen. Hier kann man sich kostenlos auch per Pop-Up Benachrichtigung über die ganz aktuellen Schlagzeilen informieren. Oft sind hier zwar nur kurze Zusammenfassungen einer Rechtsprechung, erachtet man diese aber als interessant, kann man sich einfach beispielsweise über einen Zugang bei beck.online die ausgiebige Urteilsbegründung durchlesen.

beck.online und juris

Zwar gibt es auch direkt auf beck.online und juris kleinere Übersichten auf den Startseiten, allerdings sind diese oft nicht wirklich übersichtlich und auch sehr unterschiedlich ausgeprägt, da sie (mehr oder weniger) zusammengewürfelt werden. Deshalb empfiehlt es sich diese Portale wirklich eher zum Nachlesen zu nutzen, als als Eingangsübersicht.

Universitäten – am besten im eigenen Bundesland

Auch viele juristischen Fakultäten der Universitäten bieten eigene kleine Übersichten über die wichtigste Rechtsprechung. Zwar gibt es das nicht an jeder Uni, allerdings kann man sich hier – vorwiegend in den Universitäten des eigenen Bundeslandes – einmal anschauen welche Unis dies anbieten.

JuS

In der Rechtsbibliothek der eigenen Uni sind außerdem auch immer die aktuellen Ausgaben JuS zu finden. Auch hier findet man immer die aktuelle Rechtsprechung. Allerdings sind hier aus allen Rechtsgebieten – somit auch den nicht unbedingt klausurrelevanten – Urteile zu finden. Dort kann man dementsprechend gut Urteile nachlesen, allerdings gilt auch hier, dass diese Quelle nicht perfekt geeignet ist um sich einen Überblick zu verschaffen.

Rechtsprechungsübersichten, Examenstreffer, Zeitschriften (sowohl online als auch als Papier verfügbar) von Repetitoren

Repetitoren haben fast alle Angebote, die in irgendeiner Form die aktuellste Rechtsprechung darstellen. In welcher Form man sich diese am liebsten zur Hand nimmt, sollte man sich vorher überlegen.

Einige Repetitoren bereiten die Fälle aus der Rechtsprechung als Klausurfall inklusive Gutachten so vor, wie man sie auch im Examen gestellt bekommen würde. Zusätzlich gibt es noch Bewertungen, wie wichtig die Fälle sind, bzw. wahrscheinlich es ist, dass ein entsprechender Fall im Examen läuft.

Dazu kommen oft noch Übersichten, die einzelne Urteile wirklich nur mit einer Fundstelle bzw. einem Aktenzeichen einmal auflisten, sodass man sich eigenständig über diese informieren kann.

Geht man zu einem kommerziellen Repetitor ist hier der Zugang zu einem dieser Angebote oft mit inbegriffen. Auch in der Zeit nach dem Repetitorium sollte man sich aber so wie man es im Rep gewohnt war weiterhin informieren. Hier gibt es – je nach Repetitor – verschiedene Möglichkeiten ein entsprechendes Abonnement weiterzuführen.

Dieser Artikel wurde am 23. Dezember 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.