Die Klausuren im zweiten Staatsexamen werden überwiegend im Urteilsstil verfasst. Diese Umstellung ist, nach jahrelangem Umgang mit dem Gutachtenstil, gar nicht so einfach. Glücklicherweise wird man aber bereits im Referendariat automatisch relativ viel mit Urteilen konfrontiert, sodass man sich in den zwei Jahren bis zum zweiten Staatsexamen ausgiebig damit beschäftigen kann. Aber auch schon im ersten Staatsexamen oder in noch früheren Klausuren, kann der Urteilsstil mitunter zur Anwendung kommen.

Tipps zu Anfang

Stilistisch muss der Urteilsstil relativ objektiv ausgestaltet sein. Um die notwendige Objektivität zu bekommen, ist es ratsam sich am Anfang des Referendariats, wenn das Schreiben im Urteilsstil verlangt wird, viele Urteile oder auch alte Assessorexamensklausuren zu nehmen und zu lesen

Diese objektive Schreibweise wird aufgrund des Aufbaus in Klausuren im ersten Staatsexamen, in denen der Urteilsstil mitunter bei unproblematischen Punkten eingesetzt wird, noch nicht sonderlich problematisch. Um den Urteilsstil in diesen Klausuren anwenden zu können, reicht es in der Regel, den Aufbau zu verinnerlichen und sich einzuprägen – beziehungsweise zu üben – wann man den Urteilsstil einsetzen kann und wann nicht. 

Kein gutachterliches Denken mehr!

Das Denken muss wieder von einem Gutachten gelöst werden! Das ist nach vielen Jahren des Studiums, in denen kein Weg daran vorbeiführte so zu denken, nicht immer einfach. Hält man sich aber vor Augen, dass für diese Art von Klausuren gute Argumente wichtiger sind als viel Wissen, wird es etwas leichter, in den Klausuren einen stringenten roten Faden erkennen zu lassen.

Im zweiten Staatsexamen dürfen Kommentare benutzt werden, was die reine Wissensabprüfung etwas witzlos machen würde. Auch wenn natürlich nicht genug Zeit bliebe, um alles was man nicht weiß, in einer Klausur nachzuschlagen. Im zweiten Examen geht es mehr darum, einen Sachverhalt beziehungsweise eine Akte schnell zu erfassen und beurteilen zu können. Genau wie in der Praxis auch ist hier die richtige Argumentationsweise sehr wichtig. Der Urteilsstil ist hierbei essentiell und auch zeitsparend, wenn er wirklich beherrscht wird. 

Es ist deshalb von Vorteil, sich wirklich einmal damit auseinandergesetzt zu haben, wie man den Urteilsstil zum eigenen Vorteil nutzt. Investiere also einmal die Zeit, dir diese Technik anzueignen und zu verinnerlichen. Hat man den Urteilsstil wirklich drauf, spart er einem Zeit und macht das zweite Examen um ein Vielfaches leichter. Andersherum, beschäftigt man sich nicht zu Anfang einmal ausführlich mit diesem Thema, kann sich das sehr negativ auf die Noten auswirken.  Hat man erstmal angefangen Klausuren in einem nicht wirklich ausgefeilten Gutachtenstil zu schreiben, fällt es schwer das im Nachhinein wieder zu ändern.

Wie schreibt man im Urteilsstil? 

1. Schritt: der Obersatz 

Im Gegensatz zum Gutachtenstil, wird im Urteilsstil das Ergebnis ganz zu Anfang vorweggenommen. Ein Obersatz im Urteilsstil lautet also beispielsweise wie folgt: 

X hat sich gem. § 263 I StGB strafbar gemacht. 

2. Schritt: die Definition 

Im zweiten Schritt schreibt man eine Definition, die losgelöst vom jeweiligen Fall ist. Grundsätzlich ergibt sich hier kein großer Unterschied zur Definition im Gutachtenstil. Redet man über ein einzelnes Tatbestandsmerkmal – was allerdings etwas seltener ist, da auf diese in der Regel nur eingegangen wird, wenn z.B. eine Anspruchsgrundlage nicht offensichtliche einschlägig ist – ist hier die Definition des Merkmals angebracht.

Diese Definition besteht oft auch in der Wiedergabe oder Zusammenfassung eines Gesetzestextes beziehungsweise der Voraussetzungen einer Norm. Soweit davon Punkte problematisch sind, werden die einzelnen Prüfungspunkte auch im Urteilsstil einzeln angesprochen und geprüft. 

3. Schritt: die Subsumtion

Im Anschluss an die losgelöste Definition folgt die Subsumtion – wie im Gutachtenstil auch. Diese ist, besonders wenn die Situation unstreitig ist, zwar etwas kürzer als im Gutachtenstil, allerdings sollte sie keinesfalls fehlen. Weil man sich im Urteilsstil befindet, sind hier auch Formulierungen wie weil, da, dementsprechend, etc. erlaubt. Im Gegensatz zum Gutachtenstil ist der Konjunktiv im Urteilsstil nicht erlaubt

Dies ist hier der Fall, denn X hat …

Das Wichtigste beim Schreiben im Urteilsstil ist, das Ergebnis immer voranzustellen. Fällt einem das schwer, ist das – vor allem im ersten Examen – ein Indikator dafür, dass dieser Punkt nicht im Urteilsstil abgehandelt werden sollte. 

Weswegen man sich aber keine Sorgen machen sollte ist, dass man den Urteilsstil (neu) lernen muss. Die einzelnen Punkte unterscheiden sich bis auf einige Formulierungsunterschiede nicht maßgeblich von den einzelnen Prüfungspunkten im Gutachtenstil. Das einzige, was umgestellt werden muss, ist die Denkweise und die Reihenfolge. Den Rest sollte man im Normalfall bereits beherrschen.

Wann schreibt man im Urteilsstil? 

Neben der richtigen Anwendung des Urteilsstils ist es außerdem wichtig zu wissen, wann man den Urteilsstil anwenden sollte. 

Zunächst einmal liegt der Anwendungsbereich logischerweise in den Urteilsklausuren des zweiten Staatsexamens. Wann genau und wie viel der Urteilsstil hier angewandt wird, ist je nach Klausurtyp sehr unterschiedlich. Im zweiten Staatsexamen gibt es viele unterschiedliche Klausurtypen. Beispielsweise die zivilrechtliche Urteilsklausur oder das Strafurteil werden überwiegend im Urteilsstil geschrieben. Welche Klausuren genau geschrieben werden ist durchgangs- und auch bundeslandabhängig.

In den Klausuren des ersten Staatsexamens – oder auch in den Fortgeschrittenen- bzw. Schwerpunktklausuren – kann man den Urteilsstil aber ebenfalls bereits anwenden. Hier ist er immer dann angebracht, wenn unproblematische Prüfungspunkte kurz abgehandelt werden können. Hierbei sei gesagt, dass man vor dem Staatsexamen wirklich darauf achten sollte, dass der jeweilige Punkt wirklich offensichtlich einschlägig oder eben nicht einschlägig ist. Stellt man sonst das Ergebnis vorweg, hinterlässt das beim Korrektor keinen guten Eindruck. 

Probeklausuren

Wann genau man in einer Klausur den Urteilsstil verwenden kann, lässt sich nur durch eines trainieren. Probeklausuren! Ob für das Examen oder auch Klausuren im fortgeschrittenen Bereich des Studiums. Die Klausurtaktik, den richtigen Ausdruck und die stilistischen Mittel zu trainieren funktioniert nur über das Klausuren schreiben und vor allem – vorzugsweise von anderen – korrigieren lassen. 

Der Urteilsstil ist nicht zu verwechseln mit dem Feststellungsstil oder dem verschliffenen Gutachtenstil. Dies sind wieder andere Stilrichtungen, wobei vor allem beim Feststellungsstil wirklich eine reine Feststellung getroffen wird, zum Beispiel wenn etwas schon genau so auch oben geprüft worden ist. 


Beachtet man die vorangegangenen Tipps, ist der Urteilsstil ein durchaus sinnvolles Mittel, um dem Korrektor zu zeigen, dass man Problemverständnis hat und Struktur in eine Klausur bringen kann. Es kann keine Examensklausur am Ende im reinen Gutachtenstil runtergeschrieben werden. Dafür reicht die Zeit in keiner Klausur. Zusätzlich hätte man so auch nicht die Möglichkeit zu zeigen, dass man in der Lage ist Problemschwerpunkte zu setzen und sich dort wo es nötig, ist kurz zu fassen

Dieser Artikel wurde am 9. Dezember 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.