Was sind wissenschaftliche Mitarbeiter?

Überwiegend wird der Begriff des wissenschaftlichen Mitarbeiters für diejenigen eingesetzt, die bereits das erste juristische Staatsexamen hinter sich gebracht haben. Sowohl in der Uni, als auch in Kanzleien und Unternehmen sind wissenschaftliche Mitarbeiter zu finden.

In Kanzleien werden Studierende teilweise auch schon vor dem ersten Staatsexamen als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt, das ist aber eher die Ausnahme, weswegen es im Folgenden vorrangig um wissenschaftliche Mitarbeiter im klassischen Sinne geht. Die Aufgaben die wissenschaftliche Mitarbeiter in einer Kanzlei bekommen sind grundsätzlich und je nach Art der Kanzlei sehr unterschiedlich und vielfältig.

Was machen wissenschaftliche Mitarbeiter?

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind in erster Linie dazu da, den Anwälten einer Kanzlei zuzuarbeiten. Die Hauptaufgaben sind in erster Linie:

Vor allem in großen Kanzleien ist es eher unüblich, dass wissenschaftliche Mitarbeiter tatsächlich Mandantenkontakt haben. Sie sind mehr für die reinen Schreibtisch – Arbeiten zuständig  Die Arbeit der WissMits ist dementsprechend tatsächlich sehr „wissenschaftlich“.

Gerade in kleineren (oder auch mittelständischen) Kanzleien werden wissenschaftliche Mitarbeiter aber auch über die, teilweise relativ eintönige, Arbeit am Schreibtisch hinaus beschäftigt. Dann dürfen sie an Mandantengesprächen teilnehmen oder je nach Fachgebiet der Kanzlei die Anwälte zu anderen interessanten Terminen begleiten. Neben der klassischen Zuarbeit fallen hier auch immer wieder Aufgaben an wie Aufsätze oder Beiträge zu verfassen.

Die wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei unterscheidet sich mitunter stark von den Tätigkeiten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl. An der Uni werden Texte Korrektur gelesen oder teilweise auch selbst verfasst. Zu den typischen Korrekturaufgaben zählt das Überarbeiten von Beiträgen für Kommentare und andere Veröffentlichungen der jeweiligen Professoren. Dazu können noch Tätigkeiten wie die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsgruppen oder Tutorien kommen.  

Die Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bringt viele Vorteile mit sich, trotzdem sollte bei der Bewerbung auf den jeweiligen Arbeitgeber geachtet werden.

Vor- und Nachteile der Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Vorteile

Erste Berufserfahrung

Zwar arbeitet man als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht immer direkt mit den Anwälten zusammen, trotzdem kommt man zwangsweise mit der anwaltlichen Arbeitsweise in Kontakt.

Dabei ist es auch nicht immer entscheidend in was für einer Kanzlei man als WissMit arbeitet, sondern dass man es mal gemacht hat. Das Grundkonstrukt des anwaltlichen Denkens und Arbeitens unterscheidet sich am Ende gar nicht so sehr voneinander. Skills, die erlernt werden sind unter anderem alltägliche Dinge wie:

Die Erfahrungen helfen nicht nur einem selber beim späteren Berufseinstieg, sondern erleichtern auch den jeweiligen Vorgesetzten, mit denen man später im Referendariat zusammen arbeitet, den Alltag.

Gestaltung des Lebenslaufes

Gerade beim Studium der Rechtswissenschaft ist bekannt, dass die spätere Einstellung vor Allem von den Noten abhängig ist.

Zwar kann eine Tätigkeit als WissMit, dieses Kriterium nicht ersetzten, allerdings kann ein lückenloser Lebenslauf mit juristischen Tätigkeiten eine nicht gut gelungene Note ausgleichen. Gerade bei der Arbeit als Anwalt wird sehr darauf geachtet, wie engagiert der jeweilige Bewerber ist. Hat man während seines Studiums bereits nebenbei gearbeitet ist das für den Personaler oder Anwalt einer Kanzlei bereits ein erstes Indiz dafür, dass man gut organisiert und belastbar ist.

Finanzieller Aspekt

Eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist eine gute Möglichkeit die Zeit zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat zu überbrücken, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und von seinen Eltern finanziell unabhängig zu sein.

Nachteile

Teilweise geringer Lohn

Je nach Kanzlei ist teilweise der Lohn, den man ausgezahlt bekommt, nicht unbedingt zufriedenstellend dafür, dass man bis zum ersten Staatsexamen schon mindestens neun Semester studiert hat.

Monotone Arbeit

Gerade die Arbeit in Großkanzleien kann sich als monoton erweisen, da hauptsächlich Recherchearbeiten an der Tagesordnung stehen.

Wann ist man wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, wer das erste jur. Staatsexamen abgelegt und eine dementsprechende Stelle angenommen hat.

Abschließendes

Zusammenfassend sind die Tätigkeiten von wissenschaftlichen Mitarbeitern unglaublich vielfältig und breit gefächert. Was alle gemeinsam haben ist aber die praktische Erfahrung, die man sammelt. Egal in welchem Stadium man in einer Kanzlei anfängt, ob als WissMit nach dem ersten Staatsexamen oder als studentische Hilfskraft schon während des Studiums, schaden kann es dem weiteren Bildungsweg und späteren Berufsleben nicht.

Dazu kommt, dass das Jurastudium oft als ein sehr theoretisches und trockenes Studium verstanden wird. Leider ändern daran auch die Pflichtpraktika nichts, da eine Zeit von ca. vier Wochen einfach nicht ausreicht um tatsächlich praktische Erfahrungen zu sammeln. Es kann deshalb grundsätzlich nicht schaden sich neben dem Studium etwas zu suchen, was zwar studienbezogen ist, aber nichts mit Lernen im klassischen Sinne zu tun hat.

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