Die Zeit im Jura-Studium kann einem oft knapp bemessen vorkommen. Durch alle Köpfe geistert die Regelstudienzeit. Studierst du innerhalb dieser Regelstudienzeit, kann für dich der sog. Freiversuch des Staatsexamens infrage kommen. Dieser wird auch oft Freischuss genannt.  

Wenn du dich fragst, was genau der Freiversuch ist, welche Voraussetzungen für den Freiversuch vorliegen müssen und ob es sich lohnt, sich zu beeilen, um den Freiversuch noch wahrnehmen zu können, bist du hier genau richtig!  

Was der Freiversuch für dich bedeutet 

Der Freiversuch bedeutet für dich erstmal eine zusätzliche Möglichkeit dein erstes Staatsexamen zu bestehen. Du bekommst also, zusätzlich zu den ohnehin zwei möglichen Versuchen eine dritte Chance zum Absolvieren deines ersten Staatsexamens. 

Allerdings bekommst du diese zusätzliche Möglichkeit nicht ohne Weiteres. Je nach Bundesland darfst du nicht über eine bestimmte Semesteranzahl hinaus studiert haben. Der Freiversuch belohnt also diejenigen, die das Grund- und Hauptstudium, sowie den Schwerpunkt besonders eifrig, also in Regelstudienzeit absolviert haben. 

Die Anforderung für einen Freiversuch in Hamburg 

In Hamburg musst du, um den Freiversuch wahrnehmen zu können bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Du kannst in Hamburg zwischen zwei verschiedenen Zeitpunkten des Freiversuchs entscheiden:  

  1. Entweder hast du deine Schwerpunktprüfung schon bestanden und einen Monat vor Ablauf des neunten Semesters, ohne Unterbrechung in deinem Studium, deine Zulassung zu Pflichtfachprüfung beantragt. 
  1. Oder du hast nach ununterbrochenem Studium spätestens einen Monat vor Ablauf deines achten Semesters deine Zulassung für deine Pflichtfachprüfung beantragt und innerhalb von zwölf Monaten nach dem Absolvieren deiner letzten Aufsichtsarbeit der Pflichtfachprüfung, die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden

Es gibt einige Ausnahmen, die nicht zur Regelstudienzeit gehören und dementsprechend nicht an die Semesterzahl gerechnet werden bspw. die Teilnahme an bestimmten Mootcourts. Auch die Corona-Zeit hat einige Ausnahmeregelungen bezüglich des Freiversuchs mit sich gebracht.  

Für genauere Informationen bezüglich der Voraussetzungen und Ausnahmen zum Freiversuch in Hamburg, klicke hier, um auf die offizielle Website zur Universität Hamburg zu kommen.

Vorteile eines Freiversuchs

Wir zeigen dir jetzt die wichtigsten Vorteile, die der Freiversuch für dich selbst haben kann.

  • Der größte Vorteil des Freiversuchs ist die zusätzliche Sicherheit, weil du eben einen zusätzlichen Versuch zum Bestehen des Staatsexamens hast. Vielen Jura-Studierenden verschafft dieser Umstand während des gesamten Jura-Studiums einen doppelten Boden, weil die große Prüfung, die jedem bevorsteht, durch einen weiteren Versuch abgesichert ist. 

  • Es ist nicht zu verkennen, dass du im Freiversuch natürlich einiges an Erfahrungen sammelst. Neben der reinen Prüfungssituation, in der du dich selbst und natürlich das Examen kennenlernst, sammelst du natürlich auch Eindrücke über die Examensklausuren, deren Inhalt und wie du dich im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation mit ihnen auseinandersetzt. 

Nachteile eines Freiversuchs 

Nun zeigen wir allerdings auch noch die Nachteile, die ein Freiversuch mit sich bringen kann. Du musst selbst entscheiden, welche Vor- oder Nachteile für dich überwiegen.

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    Die Regelstudienzeit im Jura-Studium ist sehr knappgehalten. Du kannst es dir kaum erlauben, größere Pausen zu machen oder spätere Klausuren zu schreiben, wenn die Klausurenphase gerade mit der persönlichen Lebenssituation kollidiert. Für den Freiversuch musst du in den meisten Bundesländern allerdings innerhalb der Regelstudienzeit bleiben. 

    Den Freischuss also, um jeden Preis wahrnehmen zu wollen und dafür durchs Studium zu rasen ist nicht empfehlenswert und wird neben dem aufkommenden Druck auch Notenpunkte kosten

  • Wenn du den Freiversuch schreiben möchtest und dich mehr halbherzig damit beschäftigst, weil es eben der Freiversuch ist, kann es passieren, dass du durchfällst. Das bringt weder mehr Motivation, für die restliche Examensvorbereitung, noch lässt es dich weniger an dir Zweifeln, wenn die Noten schlecht ausgefallen sind. 

  • Bestehst du den Freiversuch, bist aber nicht sehr zufrieden mit deiner Note, wird es dir zunehmend schwieriger fallen dich auf den Verbesserungsversuch vorzubereiten. Das liegt daran, dass du das Examen ja grundsätzlich schon absolviert hast, du nun den gleichen Stoff allerdings nochmal wiederholen musst, obwohl du eigentlich schon durch wärst. 

Dein O&W Tipp: 

Lerne dich einzuschätzen 

Es ist während des gesamten Jura-Studiums wichtig, dass du lernst dich richtig einzuschätzen in Bezug auf deine Art des Lernens, deinen Zeitaufwand beim Lernen und die richtige Planung.  

Genau in den Punkten musst du Ansetzen und dich fragen: Lohnt es sich für mich den Freiversuch wahrzunehmen? Stresst dich dieser in den meisten Fällen recht frühe dritte Versuch mehr, als dass er dir hilft?  

Versuche diese Fragen für dich selbst zu beantworten, so triffst du die richtige Entscheidung. 

Den Freiversuch als Übung wahrnehmen  

Es gibt Stimmen, die dir sagen, dass du den Freiversuch auch einfach als Übung nehmen kannst, allerdings musst du bei dieser Herangehensweise einiges berücksichtigen. 

1. Nach dem Übungsversuch aufhören 

Zum einen gibt es viele, die mit der Einstellung des Übens in den Freiversuch des Examens gegangen sind, durch den Stress und die Strapazen danach aber unabhängig von der Note nicht noch einen Durchgang auf sich nehmen wollten. Sie haben also die im Zweifel nicht sehr zufriedenstellende Note in Kauf genommen, nur um diese Prüfungsphase nicht nochmal wahrnehmen zu müssen. Damit schneidest du dir eine bessere Note ab, nur weil du noch nicht genügend vorbereitet warst. 

2. Die Kosten-Nutzen-Rechnung

Du musst beachten, dass du, auch wenn du den Freiversuch als Übung wahrnimmst den gesamten Examensdurchgang absolvieren musst. Das kann bis zu einem halben Jahr andauern. Bis du dich dann wieder anmelden kannst, ist ordentlich Zeit verstrichen. Das kann zu einer mehrjährigen Examensphase führen, die jeder gerne so kurz wie möglich halten will, weil sie sehr stressig ist. 

Der Freiversuch ist Typensache 

Wie wir dir in unserem Karrieretipp gezeigt haben, ist der Freiversuch sehr abhängig davon wie du das Jura-Studium vor der Examensvorbereitung absolviert hast und welche Ereignisse dich eher motivieren oder dir die Angst nehmen.  

Es ist unserer Meinung nach empfehlenswert sich ordentlich und tiefgehend auf das erste Staatsexamen vorzubereiten unabhängig davon, wann dieser Zeitpunkt genau ist.  

Fällt der Zeitpunkt noch in den Freiversuch, dann nimm ihn wahr, du kannst nichts verlieren! Wenn das nicht der Fall ist, dann ist das kein Weltuntergang, du schaffst das Examen trotzdem! 

Dieser Artikel wurde am 23. Januar 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.