Antidumpingzoll auf Eisenbleche und Stahlbleche aus Russland und der Türkei – Betroffene Produkte

Gegenstand des Antidumpingverfahrens sind bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder legiertem Stahl oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Russland und der Türkei, die derzeit unter den Zolltarifnummern

ex 7210 41 00, ex 7210 49 00, ex 7210 61 00, ex 7210 69 00, ex 7210 90 80, ex 7212 30 00, ex 7212 50 61, ex 7212 50 69, ex 7212 50 90, ex 7225 92 00, ex 7225 99 00, ex 7226 99 30 und ex 7226 99 70 eingereiht wird.

Die Antidumpingware hat eine Schmelztauchbeschichtung aus

und kann auch eine Siliciumlegierung aufweisen.

Die Ware ist chemisch passiviert und kann auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder Versiegelung versehen sein.

Die Eisen- und Stahlware hat folgende chemische Zusammensetzung:

Folgende warm- oder kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl sind daher betroffen:

Folgende warm- oder kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl sind daher betroffen:

Vertrieben wird die Antidumpingware jeweils aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“).

Achtung: Nicht vom Antidumpingverfahren betroffen sind:

Betroffene Ware

Bleche und Schmalbänder aus Eisen oder Stahl

Zolltarifnummern

ex 7210 41 00, ex 7210 49 00, ex 7210 61 00, ex 7210 69 00, ex 7210 90 80, ex 7212 30 00, ex 7212 50 61, ex 7212 50 69, ex 7212 50 90, ex 7225 92 00, ex 7225 99 00, ex 7226 99 30, ex 7226 99 70 (TARIC-Codes: 7210 41 00 20, 7210 41 00 30, 7210 49 00 20, 7210 49 00 30, 7210 61 00 20, 7210 61 00 30, 7210 69 00 20, 7210 69 00 30, 7210 90 80 92, 7212 30 00 20, 7212 30 00 30, 7212 50 61 20, 7212 50 61 30, 7212 50 69 20, 7212 50 69 30, 7212 50 90 14, 7212 50 90 92, 7225 92 00 20, 7225 92 00 30, 7225 99 00 22, 7225 99 00 23, 7225 99 00 41, 7225 99 00 92, 7225 99 00 93, 7226 99 30 10, 7226 99 30 30, 7226 99 70 13, 7226 99 70 93, 7226 99 70 94)

Land

Russland und Türkei

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für Russland und Türkei

Endgültige Antidumpingzölle auf Eisenbleche und Stahlbleche

Am 11. August 2022 hat die EU-Kommission nun endgültige Antidumpingzölle von bis zu 37,4 % des Warenwertes, eingeführt.

Dies ist laut der Kommission angesichts der Schlussfolgerungen zu Dumping, Schädigung, Schadensursache und Unionsinteresse notwendig, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware zu verhindern.

Folgende Unternehmen können jedoch von günstigeren Antidumpingzöllen profitieren.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Unternehmen:

Unternehmen Antidumpingzoll TARIC-Zusatzcode
Russland    
PJSC Magnitogorsk Iron and Steel Works 36,6  % C217
Novolipetsk Steel 10,3  % C216
PAO Severstal 31,3  % C218
Alle übrigen Unternehmen 37,4  % C999
Türkei  
MMK Metalurji Sanayi Ticaret ve Liman İşletmeciliği
A.Ş.
10,5  % C865
TatMetal Çelik Sanayi ve Ticaret A.Ş  2,4 % C866
Tezcan Galvanizli Yapi Elemanlari Sanayi ve Ticaret
A.Ş
11,0 % C867
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen 8,0 %  
Alle übrigen Unternehmen 11,0 % C999

 

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Die Rechnung muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 11,0 beziehungsweise 37,4 Prozent Anwendung.

» Endgültige Antidumpingzölle auf Eisenbleche und Stahlbleche – Link zur Verordnung

Verzicht der Einführung vorläufiger Maßnahmen

Am 26. Januar 2022 unterrichtete die Kommission die interessierten Parteien über ihre Absicht, keine vorläufigen Maßnahmen einzuführen, und gab ihnen Gelegenheit zur Vorlage zusätzlicher Informationen und zur Anhörung. Jedoch übermittelte keine der beiden Parteien eine Stellungnahme oder beantragte eine Anhörung.

Die russische Regierung war der Auffassung, dass das Nicht-Einführen vorläufiger Maßnahmen bedeuten würde, dass der europäische Wirtschaftszweig nicht geschädigt sei. Demnach bedürfe es keines Eingreifens der EU-Kommission.

Dies wies die EU-Kommission jedoch zurück. Es besteht keine Verpflichtung für die Kommission, bei einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union vorläufige Maßnahmen einzuführen. Demnach können keine Schlussfolgerungen in Bezug auf die Lage des Wirtschaftsbereichs der Union gezogen werden. Auch dann nicht, wenn die EU-Kommission keine vorläufigen Maßnahmen einführt.

Da keine vorläufigen Antidumpingmaßnahmen eingeführt wurden, wurde keine zollamtliche Erfassung der Einfuhren vorgenommen.

Einleitung Antidumpingverfahren

Die Europäische Kommission hat am 24.06.2021 ein Antidumpingverfahren für die Einfuhren von bestimmten flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder legiertem Stahl aus Russland und der Türkei eingeleitet.

Hintergrund ist ein Antrag von Eurofer vom 12. Mai 2021, der im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für bestimmte korrosionsbeständige Stähle tätig wurde.

Der Kommission liegen nach dem Antrag Beweise dafür vor, dass die Einfuhren von korrosionsbeständigen Blechen und Schmalbänder (sog. narrow stripes) aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Türkei und Russland insgesamt gestiegen sind.

Die Menge und die Preise der eingeführten Ware hätten sich unter anderem auf die Verkaufsmengen, Preise und den Marktanteil des EU-Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dessen finanzielle Lage nachteilig sehr beeinflusst.

» Einleitung Antidumpingverfahren – Link zur Verordnung

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Eisenbleche und Stahlbleche aus Russland und Türkei

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