Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China und Thailand
Ausweitung Antidumpingzoll auf Thailand
Die EU-Kommission hat mit Wirkung zum 16.09.2021 die Antidumpingzölle auf die betroffenen Aluminiumfolien und Aluminiumbänder auf Waren mit Versand aus Thailand, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht ausgeweitet.
Unternehmen, die Aluminiumhaushaltsfolie aus Thailand in die EU einführen, müssen einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 35,6 % zahlen.
Die Umgehungsuntersuchung ergab, dass der Wert der chinesischen Teile über 60 % des Gesamtwerts der montierten Ware ausmacht, während der durch die Montagevorgänge hinzugefügte Wert weniger als 25 % der Herstellkosten beträgt.
Demnach weisen die aus China in die EU ausgeführten kleinen Rollen und die aus Thailand in die Union versandten Rollen dieselben grundlegenden materiellen und chemischen Eigenschaften und dieselben Verwendungen auf, so die Kommission.
Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wurde mit Erlass der neuen Durchführungsverordnung eingestellt.
» Ausweitung Antidumpingzoll auf Thailand
– Link zur Verordnung
Umgehungsuntersuchung und zollamtliche Erfassung
Dem vorausgegangen war ein Antrag im November 2020 mit dem begründeten Verdacht, dass die Antidumpingmaßnahmen in Bezug auf die Aluminiumfolien und Aluminiumbänder mit Ursprung in China durch mutmaßliche Montagevorgänge in Thailand umgangen werden.
Mit der Verordnung (EU) 2020/2161 führte die EU deshalb eine Umgehungsuntersuchung durch und ordnete die zollamtliche Erfassung der Ware an.
» Umgehungsuntersuchung und zollamtliche Erfassung
– Link zur Verordnung
Endgültiger Antidumpingzoll China
Im März 2013 wurde im Anschluss an eine Antidumpinguntersuchung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 217/2013 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in China eingeführt.
Im Juni 2019 hat die EU-Kommission im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung die endgültigen Maßnahmen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 aufrechterhalten.
Bei den Maßnahmen handelte sich um einen Antidumpingzoll in Höhe von 14,2 % bis 35,6 %.
Unternehmensbezogen wurden teilweise niedrigere Antidumpingzölle festgesetzt.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:
Unternehmen |
Antidumpingzollsatz |
TARIC-Zusatzcode |
CeDo (Shanghai) Ltd, Shanghai |
14,2 % |
B299 |
Ningbo Favored Commodity Co. Ltd, Yuyao City |
14,6 % |
B301 |
Ningbo Times Aluminium Foil Technology Co. Ltd, Ningbo |
15,6 % |
B300 |
Able Packaging Co. Ltd, Shanghai |
14,6 % |
B302 |
Guangzhou Chuanlong Aluminium Foil Product Co. Ltd, Guangzhou |
14,6 % |
B303 |
Ningbo Ashburn Aluminium Foil Products Co. Ltd, Yuyao City |
14,6 % |
B304 |
Shanghai Blue Diamond Aluminium Foil Manufacturing Co. Ltd, Shanghai |
14,6 % |
B305 |
Weifang Quanxin Aluminium Foil Co. Ltd, Linqu |
14,6 % |
B306 |
Zhengzhou Zhuoshi Tech Co. Ltd, Zhengzhou City |
14,6 % |
B307 |
Zhuozhou Haoyuan Foil Industry Co. Ltd, Zhouzhou City |
14,6 % |
B308 |
Zibo Hengzhou Aluminium Plastic Packing Material Co. Ltd, Zibo |
14,6 % |
B309 |
Yuyao Caelurn Aluminium Foil Products Co. Ltd, Yuyao |
14,6 % |
B310 |
Alle übrigen Unternehmen |
35,6 % |
B999 |
Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Dabei muss die Rechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung. Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.
» Endgültiger Antidumpingzoll China
– Link zur Verordnung