Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China, Belarus, Russland
Verlängerung Antidumpingmaßnahmen
Am 19.04.2021 gab die EU-Kommission bekannt, die Antidumpingmaßnahmen für geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in China und Russland zu verlängern und somit die endgültigen Antidumpingzölle weiter aufrechtzuerhalten.
Folgende endgültige Antidumpingzölle gelten derzeit:
- für geschweißte Eisen- und Stahlrohre mit Ursprung in China ein Antidumpingzoll in Höhe von 90,6 %
- für geschweißte Eisen- und Stahlrohre mit Ursprung in Belarus ein Antidumpingzoll in Höhe von 38,1 %
- für geschweißte Eisen- und Stahlrohre mit Ursprung in Russland ein Antidumpingzoll in Höhe von 20,5 %
In Bezug auf die Einfuhren von mit Ursprung in Russland gibt es für bestimmte Unternehmen günstigere Antidumpingzollsätze.
Folgende Firmen in Russland erhalten Vergünstigungen:
Land |
Unternehmen |
Antidumpingzollsatz (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Russland |
TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works |
16,8 % |
A892 |
OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant) |
10,1 % |
A893 |
Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze auf geschweißte Eisen- und Stahlrohre aus Russland für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der höhere, für alle übrigen Unternehmen in Russland geltende Zollsatz in Höhe von 20,5 % des Warenwertes Anwendung.
Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.
Die EU-Kommission begründete ihren Entschluss, die Antidumpingmaßnahmen zu verlängern, mit einem anhaltenden Dumping in Russland und mit dem erneuten Auftreten des Dumpings in China und Belarus, sofern die Maßnahmen auslaufen würden.
Angesichts der drohenden Schädigung des europäischen Wirtschaftszweiges seien Antidumpingzölle auf die betroffenen Eisen- und Stahlrohre daher weiterhin erforderlich und gerechtfertigt.
» Verlängerung Antidumpingmaßnahmen
– Link zur Verordnung
Auslaufüberprüfung
Wegen bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen erhielt die EU-Kommission am 25. Oktober 2019 einen Antrag vom „Defence Committee of the welded steel tubes industry of the European Union“, der im Namen betroffener europäischer Hersteller die Maßnahmen überprüfen lassen wollte.
Die Hersteller befürchteten ein anhaltendes Dumping sowie eine erneute Schädigung des europäischen Wirtschaftszweigs, sollten die Antidumpingmaßnahmen beendet werden.
Wegen stichhaltiger Beweise leitete die Kommission daraufhin am 24. Januar 2020 eine Auslaufüberprüfung in Bezug auf die geltenden Antidumpingmaßnahmen ein.
» Auslaufüberprüfung
– Link zur Verordnung
Einführung endgültige Antidumpingzölle
2008 führte die EU ursprünglich einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in der Volksrepublik China, Russland, Thailand und der Ukraine ein.
Bei den damaligen Antidumpingmaßnahmen handelte sich um einen Wertzoll in Höhe von 10,1 % bis 90,6 %.
2015 wurden die Antidumpingmaßnahmen für die Länder Belarus China und Russland verlängert.
In Bezug auf die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der Ukraine stellte die Kommission 2015 das Verfahren und die Antidumpingmaßnahmen dagegen ein.
» Einführung endgültige Antidumpingzölle
– Link zur Verordnung