Aus den USA zu importieren führt nun zu höheren Zöllen. Unternehmen, die mit dem Import aus den USA befasst sind, sollten daher jetzt Acht geben. Die EU hat nun am 21.06.2018 eine neue Zoll-Verordnung verabschiedet. Mit der Verordnung Nr. 2018/886 führt die EU Vergeltungszölle auf in den Anhängen I und II der Verordnung aufgeführten Waren ein, wenn diese den Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. Die Vergeltungszölle der EU im Handelsstreit mit den USA greifen schon ab dem 22.06.2018 und gelten für eine Vielzahl von Waren.

Die Europäische Union hatte am 16.05.2018 schon den Grundstein dafür gelegt, höhere Zölle auf Waren aus den USA einführen zu können.

Neue Zölle beim Import aus den USA

Zunächst werden auf die Einfuhren der in Anhang I aufgeführten ab dem 22.06.2018 zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 % beziehungsweise 25 % angewandt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch noch höhere Zölle auf die in Anhang II genannten Waren in Kraft treten.

EU-Unternehmen sollten jetzt insbesondere die richtige Tarifierung ihrer Produkte durch verbindliche Zolltarifauskünfte sicherstellen und im Warenwirtschaftssystem abgleichen, ob sie Waren aus den USA importieren, die von den genannten Anhängen der Verordnung Nr. 2018/724 oder der Verordnung Nr. 2018/886 erfasst sind.

Die EU dürfte insofern voll und ganz nach den WTO-Regeln handeln, da exakte Gegenmaßnahmen verhängt werden. Die EU-Zölle werden wohl solange in Kraft bleiben, wie die USA ihre Zölle aufrecht erhalten.

Als Reaktion auf Zölle der USA auf Aluminium und Stahl hatte die EU als Gegenmaßnahme mit der Verordnung Nr. 2018/724 bereits angekündigt, weitere Zölle auf US-Waren zu erheben. Davon sind aber nicht der Aluminium- und Stahlsektor betroffen, sondern eine Vielzahl ganz anderer Waren aus den Vereinigten Staaten. Die EU hatte sich zunächst vorbehalten, in einer eigenen Durchführungsverordnung zu bestimmen, welche Waren im Einzelnen mit einem Zusatzzoll in Höhe von bis zu 25 % beim Import in die EU belegt werden. Diese konnte ab dem 20.06.2018 erlassen werden. Das ist mit der nun ergagenen Verordnung der Fall.

Möglich wären auch noch weitere Maßnahmen der  Kommission. Die aktuellen Maßnahmen sind auf Basis der Verordnung Nr. 654/2014 ergangen. Diese lässt neben den ergangenen Zusatzzöllen eine Vielzahl von Maßnahmen zu, wie z.B. die Aussetzung von Zollzugeständnissen und Einführung neuer oder höherer Zölle, die Einführung von Einfuhrlizenzen und Kontingenten oder auch den Ausschluss von ausländischen Lieferanten bei Ausschreibungen. Es wäre denkbar, dass gestützt auf die VO Nr. 654/2014 noch weitere Maßnahmen ergehen.

Sollte die Kommission es für angemessen halten, kann sie diese Verordnung ändern, um etwaigen Änderungen der Schutzmaßnahmen der Vereinigten Staaten wie etwa dem Ausschluss bestimmter Waren oder Unternehmen Rechnung zu tragen. Die aktuellen Entwicklungen müssen daher unbedingt beobachtet werden.

O&W Rechtsanwälte beraten Sie beim Import aus den USA und den neu eingeführten Zöllen.

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