Mit Bekanntmachung vom 04. Juni 2018 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung zu den bestehenden Antidumpingzöllen auf Fahrräder aus China ein. Die Überprüfung wurde vom Europäischen Fahrradherstellerverband (EBMA) beantragt, um die Maßnahmen verlängern zu lassen. Importierende Unternehmen sollten sich auf eine Verlängerung der Strafzölle auf Fahrräder einstellen und haben die Möglichkeit, sich am Untersuchungsverfahren zu beteiligen.

Verlängerung der Antidumpingzölle auf Fahrräder drohen

Seit den 90er Jahren erhebt die Europäische Union Antidumpingzölle auf chinesische Fahrräder. Zuletzt wurden die endgültigen Antidumpingzölle durch die Verordnung (EU) 502/2013 vom 29. Mai 2013 festgelegt.

Da diese Maßnahme inzwischen ausgelaufen wäre, beantragte der EBMA die gesetzlich vorgeschriebene Auslaufüberprüfung zur Verlängerung der Maßnahmen. Die Untersuchung betrifft Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder, ausgenommen Einräder), ohne Motor, die unter den KN-Code 8712 0030 und ex 8712 0070 (TARIC-Codes 8712 0070 91, 8712 0070 92 und 8712 0070 99) eingereiht werden.

Parallel drohen auch Antidumpingzölle auf E-Bikes und Pedelecs.

Interessierte Parteien sollten sich an der Untersuchung beteiligen

Hersteller, Importeure und interessierte Parteien haben die Möglichkeit, sich innerhalb von bestimmten Fristen bei der Kommission zu melden und sich am Untersuchungsverfahren zu beteiligen. Auf diese Weise kann man auf das Ergebnis der Untersuchung aktiv Einfluss nehmen. Mit einer Verlängerung der Maßnahmen wird jedoch allgemein gerechnet.

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Dieser Artikel wurde am 8. Juni 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.