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Mit Wirkung zum 07.03.2018 hat die Europäische Kommission die bereits bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl und warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen aus China um 5 Jahre verlängert. Die Antidumpingzöllsätze betragen zwischen 48,3 und 71,9%.

Schon 2011 wurden die Antidumpingzollsätze auf dem Markt eingeführt und nach Prüfung im Jahr 2016 verlängert, da festgestellt wurde, dass die benannten Rohre zu Dumpingpreisen auf dem Markt angeboten worden seien, worunter französische, schwedische und spanische Hersteller litten und benachteiligt worden seien. Betroffen sind Edelstahlrohre, die hauptsächlich in der chemischen und petrochemischen Industrie zum Einsatz kommen.

Verpflichtungsangebote abgelehnt

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/351, die die Verlängerung der Maßnahmen bezweckte, wurden jedoch Preisverpflichtungsangebote, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1795 eingeführt worden waren und warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl bestimmter Hersteller aus Brasilien, der Ukraine, Russland oder dem Iran betrafen, abgelehnt.

Wir überprüfen für Sie, ob Sie von den Antidumpingzöllen auf Stahlerzeugnisse betroffen sind.

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Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.