Am 31.01.2018 hat die Europäische Kommission die Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien bekanntgemacht. Dieses Verfahren sollte von betroffenen Importeuren aufmerksam verfolgt werden, da das Verfahren zur Einführung von Ausgleichszöllen führen könnte.
Antrag europäischer Hersteller von Biodiesel
Auf Biodiesel aus Argentinien werden seitens der EU bereits seit 2012 Antidumpingzölle erhoben. Erst im September 2017 wurden diese auf Zollsätze zwischen 4 und 8 Prozent reduziert. Der Antrag auf Einleitung eines Antisubventionsverfahrens wurde vom European Biodiesel Board (EBB) im Dezember 2017 eingereicht. Auf die Hersteller, in deren Namen der Antrag eingereicht wurde, entfällt mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Biodiesel.
Ausreichende Beweise für Einleitung der Untersuchung
Die Kommission hat die von den Herstellern vorlegelegten Beweise für die Subvention von Herstellern in Argentinien und für eine drohende Schädigung des europäischen Wirtschaftszweiges für ausreichend zur Einleitung einer Untersuchung befunden. Die Hersteller befürchten einen weiteren Anstieg der Einfuhren von subventioniertem Biodiesel aus Argentinien. Dies begründeten sie auch damit, dass die USA kürzlich ihrerseits Ausgleichsmaßnahmen gegenüber argentinischem Biodiesel eingeführt hätten, während zeitgleich die geltenden Antidumpingzölle der EU gesenkt worden seien. Deshalb sei eine Verlagerung auf den europäischen Markt wahrscheinlich.
Einführung von Ausgleichszöllen möglich
Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union könnten vorläufige Ausgleichszölle eingeführt werden. Auch die zollamtliche Erfassung der Einfuhren könnte durch Verordnung eingeführt werden. Mit einem Abschluss der Untersuchung ist laut der Bekanntmachung innerhalb von 13 Monaten ab Bekanntgabe, also bis Ende Februar 2019 zu rechnen.
Betroffene Unternehmen sollten sich an der Untersuchung beteiligen oder deren Verlauf zumindest im Auge behalten, um im Falle der Verhängung von Maßnahmen rechtzeitig reagieren zu können.