Am 16. Januar 2018 gab es eine Anhörung des europäischen Importeurkollektivs von Anbietern von E-Bikes vor der Europäischen Kommission. Diese Gelegenheit nutze eine Delegation des Kollektivs, um darzulegen, warum die E-Bike-Importeure in der Beschwerde des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes keinen Grund sehen, einen etwaigen Anti-Dumping-Strafzoll zu verhängen. Den Verlauf der Untersuchung sollten Unternehmen, die mit E-Bikes handeln, im Auge behalten.

Antidumping-Untersuchung für E-Bikes aus China

Auf Betreiben des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA war eine Untersuchung seitens der EU wegen angeblichen Preisdumpings bei E-Bikes aus China eingeleitet worden. Hiergegen formierte sich schnell Widerstand der EU-Importeure in Form eines Importeuer-Kollektivs bestehend aus 21 E-Bike Importeuren aus sieben EU-Mitgliedstaaten.

Importeure verdeutlichen ihren Standpunkt

An der Anhörung nahmen laut Leva-EU Firmenrepräsentanten von fünf Importeuren aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Ungarn teil.  Bei der Anhörung vor der Kommission führten sie ihre Argumente gegen die EBMA-Beschwerde weiter aus und diskutierten die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegen etwaige Maßnahmen. Wie dies die weitere Untersuchung beeinflussen wird bleibt abzuwarten.

O&W Rechtsanwälte beraten seit Jahren Mandanten zu laufenden Antidumpingverfahren. Wir beteiligen uns an den Untersuchungen und stellen Ihr Unternehmen auf die drohenden Antidumpingzölle strategisch ein.

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Dieser Artikel wurde am 13. Februar 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.