Am 16. Januar 2018 gab es eine Anhörung des europäischen Importeurkollektivs von Anbietern von E-Bikes vor der Europäischen Kommission. Diese Gelegenheit nutze eine Delegation des Kollektivs, um darzulegen, warum die E-Bike-Importeure in der Beschwerde des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes keinen Grund sehen, einen etwaigen Anti-Dumping-Strafzoll zu verhängen. Den Verlauf der Untersuchung sollten Unternehmen, die mit E-Bikes handeln, im Auge behalten.

Antidumping-Untersuchung für E-Bikes aus China

Auf Betreiben des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA war eine Untersuchung seitens der EU wegen angeblichen Preisdumpings bei E-Bikes aus China eingeleitet worden. Hiergegen formierte sich schnell Widerstand der EU-Importeure in Form eines Importeuer-Kollektivs bestehend aus 21 E-Bike Importeuren aus sieben EU-Mitgliedstaaten.

Importeure verdeutlichen ihren Standpunkt

An der Anhörung nahmen laut Leva-EU Firmenrepräsentanten von fünf Importeuren aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Ungarn teil.  Bei der Anhörung vor der Kommission führten sie ihre Argumente gegen die EBMA-Beschwerde weiter aus und diskutierten die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegen etwaige Maßnahmen. Wie dies die weitere Untersuchung beeinflussen wird bleibt abzuwarten.

O&W Rechtsanwälte beraten seit Jahren Mandanten zu laufenden Antidumpingverfahren. Wir beteiligen uns an den Untersuchungen und stellen Ihr Unternehmen auf die drohenden Antidumpingzölle strategisch ein.

Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung+49 40 369615-0oder Telefontermin sichern

Ihr Ansprechpartner