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Die Russische Föderation hat den neuen Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWU) ratifiziert. Der neue Zollkodex tritt voraussichtlich wie geplant zum 01.01.2018 in Kraft. Im Russlandgeschäft tätige Unternehmen sollten sich über die neue Rechtslage, insbesondere über die Vereinfachungen, informieren.

Neuer Zollkodex der EAWU ab 2018

Neben Russland hat auch bereits Belarus den neuen Zollkodex ratifiziert. Sobald der Kodex auch die nationalen Ratifikationsverfahren in Kasachstan, Armenien und Kirgistan durchlaufen hat, kann der neue Zollkodex wie geplant zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Eurasische Wirtschaftskommission (vergleichbar mit der Europäischen Kommission) geht davon aus, dass Kasachstan, Armenien und Kirgistan den Ratifikationsprozess rechtzeitig beenden werden.

Wir berichteten bereits, dass der neue Zollkodex der EAWU zahlreiche Vereinfachungen mit sich bringt, die die Zollabfertigung schneller und kalkulierbarer machen werden. Unternehmen, die im Russlandgeschäft tätig sind oder Geschäftsbeziehungen zu den anderen EAWU-Mitgliedstaaten unterhalten, sollten sich spätestens jetzt über das neue Zollrecht informieren.

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Dieser Artikel wurde am 7. Dezember 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.