Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren zu Elektrofahrrädern (E-Bikes, Pedelecs) mit Ursprung in China eingeleitet. Wir berichteten bereits hier, dass ein solches Verfahren und entsprechende Antidumpingzölle aufgrund des Antrags der European Bicycle Manufacturers Association (EBMA) drohen könnten. Interessierte Parteien sollten sich umgehend bei der Kommission melden und den Ausgang des Verfahrens mitbeeinflussen. Importeure sollten außerdem auf Antidumpingzölle auf E-Bikes vorbereitet sein.

Bisher Antidumpingzölle auf Fahrräder und wesentliche Fahrradteile

Seit vielen Jahren bestehen Antidumpingzölle auf Fahrräder mit Ursprung in China. Diese Maßnahmen sind teilweise aufgrund von Umgehungspraktiken auf Sendungen aus anderen Ländern (Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien) ausgeweitet worden.

Da eine Umgehung der Maßnahmen auch durch einfache Montagevorgänge stattfand, wurden Antidumpingzölle auch auf wesentliche Fahrradteile mit Ursprung in China eingeführt. Von den Antidumpingzöllen können sich Montagebetriebe befreien lassen, wenn sie bei Ihren Montagevorgängen chinesische Teile in bestimmten Grenzen verwenden. Bei Einfuhren von Teilen in geringfügigen Mengen lassen sich die Antidumpingzölle auch durch das Zollverfahren der besonderen Verwendung vermeiden.

Zolltariflich ist ein Fahrrad jedoch von einem E-Bike oder Pedelec zu trennen. Die bisherigen Antidumpingzölle gelten daher grundsätzlich nicht für Elektrofahrräder.

Antidumpinguntersuchung zu bestimmten E-Bikes

Gegenstand der begonnenen Untersuchung sind „Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor“, die einen chinesischen Ursprung haben. Die Waren seien derzeit in KN-Codes 8711 6010 und ex 8711 6090 (TARIC-Code 8711 6090 10) einzureihen.

Es bleibt jedoch unsicher, ob am Ende der Untersuchung Antidumpingzölle nur für Pedelecs oder auch für E-Bikes eingeführt werden, bei denen der Elektromotor auch dann arbeitet, wenn nicht gleichzeitig in die Pedalen getreten wird.

Beteiligen Sie sich an der Antidumpinguntersuchung

Interessierte Parteien sind von der Kommission aufgefordert worden, sich innerhalb von 15 Tagen zu melden und innerhalb von bestimmten weiteren Fristen sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie können so den Ausgang des Verfahrens aktiv mitbestimmen.

Binnen neun Monaten könnten vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte E-Bikes aus China eingeführt werden. Die Untersuchung soll binnen 15 Monaten abgeschlossen sein, sodass anschließend endgültige Antidumpingzölle erlassen werden könnten.

O&W Rechtsanwälte beraten seit Jahren Mandanten zu laufenden Antidumpingverfahren. Wir beteiligen uns an den Untersuchungen und stellen Ihr Unternehmen auf die drohenden Antidumpingzölle strategisch ein.

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Dieser Artikel wurde am 23. Oktober 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.