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Die Europäischen Union hat das Datum der vorläufigen Anwendbarkeit für das CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada kürzlich im EU-Amtsblatt L 238/9 veröffentlicht. Im Februar und im Mai 2017 wurden die Gesetzgebungsprozesse für das Abkommen in der EU und in Kanada abgeschlossen und es wird nun ab 21. September 2017 vorläufig angewendet. Informieren Sie sich jetzt über die neuen Marktchancen.

Jetzt Vorteile von CETA nutzen

Unternehmen können ab sofort die Zollpräferenzen des Freihandelsabkommens nutzen. Die Europäische Kommission rechnet mit Einsparungen im großen Umfang für EU-Exporteure. Angewendet wird zunächst nur der Handelsteil des Abkommens, da die anderen Teile in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und die nationalen Parlamente das Abkommen erst noch ratifizieren müssen. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie als Unternehmen die Vorteile von CETA nutzen können.

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Dieser Artikel wurde am 21. September 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.