Am 07.07.2016 hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU (2016/C 246/08) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Russland, Brasilien, Iran, Serbien und der Ukraine bekanntgegeben. Der Einleitung des Verfahrens lag ein Antrag von der European Steel Association (EUROFER) im Namen europäischer Hersteller dieser Produkte aus dem Mai 2016 zugrunde.

Untersuchungsverfahren

Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob die zu untersuchende Ware mit Ursprung in den betroffenen Ländern gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wurde. Sollte sich dies bestätigen, wird weiter geprüft, ob die Einführung von Maßnahmen dem Interesse der Union nicht zuwiderlaufen würde.

Zollamtliche Erfassung

Vorsorglich wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/5 der Kommission vom 5. Januar 2017 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Russland und Brasilien angeordnet, damit die Zölle rückwirkend erhoben werden können, falls die Untersuchungsergebnisse zur Einführung von Antidumpingzöllen führen. Da der erhebliche Anstieg der Einfuhren hauptsächlich auf Einfuhren aus Russland und Brasilien zurückzuführen war, sah die Kommission keine Veranlassung, auch die Einfuhren aus den anderen drei von der Untersuchung betroffenen Ländern zu erfassen.

Ergebnisse voraussichtlich noch 2017

Grundsätzlich wird die Untersuchung innerhalb von 15 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt abgeschlossen. Endgültige Antidumpingmaßnahmen kann die Kommission noch bis zum 06.10.2017 einführen, sodass spätestens dann die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden sollten.

Unternehmen mit Handelsbeziehungen nach Russland sollten jetzt prüfen, ob ihre Einfuhren von den drohenden Antidumpingmaßnahmen der Kommission betroffen wären, um rechtzeitig reagieren zu können.

Unsere Anwälte für das Zollrecht beantworten Ihre Fragen zu den möglichen Antidumpingmaßnahmen gegen russische und brasilianische warmgewalzte Stahlprodukte.

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Dieser Artikel wurde am 1. August 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.