Koreanische Produkte sind seit geraumer Zeit von mehr und mehr Importbeschränkungen, insbesondere Antidumpingzöllen betroffen, sodass der bilaterale Handel mancherorts mit Vorsicht zu betreiben ist und seine Tücken mit sich bringt. Europäische Importeure können jedoch von dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea profitieren, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt werden.

Weltweite Beschränkungen für Waren aus Korea

Mittlerweile meldete der Koreanische Verband für internationalen Handel (KITA) 193 Fälle in 30 Ländern, wovon in 147 Fällen bereits Importbeschränkungen verhängt wurden. In den übrigen Fällen laufen derzeit noch Untersuchungsverfahren (Stand 07.06.2017). In den meisten Fällen handelt es sich bei den Handelsbeschränkungen um Antidumpingzölle.

Vom Freihandel zwischen EU und Korea profitieren

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea vom 01.07.2011 signalisierte, dass der bilateralen Handel und das Wirtschaftswachstum in der EU und Korea gefördert und verstärkt werden soll. Beinahe alle Einfuhrzölle zwischen den beiden Volkswirtschaften sollten abgebaut werden. Um die Vorzüge des Abkommens zu genießen, müssen beim Import dessen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt insbesondere die Vorlage von Ursprungszeugnissen, die den präferenziellen Ursprung der Waren bescheinigen.

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Dieser Artikel wurde am 27. Juni 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.