Sowohl das TIR-Verfahren als auch das Carnet-ATA erfahren in diesem Jahr eine Erweiterung ihres geographischen Geltungsbereichs.

Saudi-Arabien will TIR-Übereinkommen beitreten

Saudi-Arabien hat am 23.03.2017 verkündet, dem TIR-Übereinkommen beitreten zu wollen. Die Umsetzung des TIR-Systems solle noch im Laufe des Jahres abgeschlossen werden. Im Rahmen eines Workshops der IRU (International Road Transport Union) in Riad wurden Mitte März mit Akteuren aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor aus Saudi-Arabien die Vorteile und Perspektiven der Einführung des TIR-Verfahrens in Saudi-Arabien beleuchtet. Mit der Erweiterung des geographischen Geltungsbereichs des TIR-Verfahrens eröffnen sich neue günstige Transportrouten, die dem Handel im Nahen Osten zu einem Aufschwung verhelfen könnten.

Kasachstan tritt Carnet-ATA bei

Auch das Carnet-ATA Versandverfahren wurde erweitert. Das Verfahren wird für die vorübergehende Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegütern verwendet. Seit dem 1.04.2017 ist Kasachstan neues Carnet-ATA Partnerland, sodass ab nun auch ATA-Carnets für Kasachstan in Deutschland und anderen europäischen Ländern ausgestellt werden können und ATA-Carnets aus Kasachstan akzeptiert werden.

Dieser Artikel wurde am 11. April 2017 erstellt. Er wurde am 03. November 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.