Berichten zufolge sollen die in Kürze auslaufenden Antidumpingzölle auf Solarmodule aus China möglicherweise nur um 18 statt um 24 Monate verlängert werden. Seit Ende 2015 läuft in Brüssel eine Auslaufuntersuchung der geltenden Antidumping-Maßnahmen. Ein Vorschlag, die geltenden Maßnahmen um 24 Monate zu verlängern, hat kürzlich keine Mehrheit bekommen. Daher will die Kommission offenbar nun einen milderen Vorschlag mit einer verkürzten Verlängerungsdauer machen.

Antidumpingzölle auf Solarmodule aus China

Auf Photovoltaikmodule und Zellen wurden im Jahre 2013 Antidumpingzölle und Antisubventionszölle eingeführt. Auf einen Antrag von ProSun hin, hat die Kommission bereits Ende 2015 die immer noch laufende Auslaufüberprüfung eingeleitet. Lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag.

Da die Antidumping-Maßnahmen gegen chinesische Solarmodule im März 2017 auslaufen würden und die Verlängerung um 24 Monate abgelehnt worden ist, wird nun ein Kompromiss zur Verlängerung der Maßnahmen gesucht.

Lockerungen der Antidumpingzölle absehbar

Üblicherweise werden Antidumping-Maßnahmen für fünf Jahre eingeführt. Die ohnehin vergleichsweise kurze Laufzeit von 24 Monaten, soll nun offenbar auf 18 Monate verkürzt werden. So wolle die Kommission ihren Vorschlag mehrheitsfähig machen.

Zudem ist bereits zum 01.01.2017 der Mindestimportpreis, den chinesische Hersteller im Rahmen des Untertaking-Systems anstelle der Importzölle zahlen können, auf 46 Cent pro Watt gesenkt worden.  Nach einem Vorschlag der Kommission könnte dieser Mindestimportpreis künftig orientiert an technologischen Vorschritten der Branche weiter reduziert werden.

O&W Rechtsanwälte beraten seit Jahren Mandanten zu Antidumpingzöllen auf Solarmodule. Stellen Sie Ihre Fragen zu den Antidumpingzöllen oder zur Auslaufuntersuchung unseren Anwälten für das Zollrecht.

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Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.