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Brasilien ist als 76. Mitglied dem Carnet ATA-System beigetreten. Unternehmen mit Außenhandelsbeziehungen zu Brasilien können nun im Rahmen des Carnet-ATA-Verfahrens Zollbefreiungen für bestimmte Waren in Anspruch nehmen.

Durch den Beitritt des größten südamerikanischen Landes ist nun die zollfreie temporäre Einfuhr von z.B. Berufsausrüstung, Warenmustern und Ausstellungsstücken nach Brasilien möglich. Carnets sind international anerkannte Zolldokumente und auch als „Warenpass“ bekannt. Nunmehr können Carnets aus Brasilien von den Zollstellen akzeptiert und europäische Carnets für Brasilien angefertigt werden.

Die Zollbefreiungen im Rahmen der Carnet-Verfahren sollten von Unternehmen unbedingt beachtet werden, weil sie zu erheblichen finanziellen Erleichterungen führen können.

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