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Der neue Unionszollkodex (UZK) gilt bereits seit Mai 2016. Nun hat der Zoll auf die Änderungen im Zollwertrecht reagiert und eine neue Dienstvorschrift für das Zollwertrecht veröffentlicht. Das Zollwertrecht gehört zu den kompliziertesten Materien des Zollrechts. Deshalb sollten Unternehmen genau über die Änderungen informiert sein, um zu hohe Zölle, Nacherhebungen und Sanktionen zu vermeiden.

Das Bundesfinanzministerium hat die an den UZK angepasste Dienstvorschrift erlassen. Damit setzen die Behörden die neuen Regelungen des UZK sowie seiner Begleitverordnungen (UZK-IA und UZK-DA) unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen um.

Änderungen des Zollwerts durch den UZK

Die wesentlichen Änderungen im Zollwertrecht sind dabei folgende:

Die Dienstvorschrift ist eine interne Leitlinie für die Zollbehörden über die Anwendung des neuen Zollwertrechts. Sie ist für Privatpersonen nicht verbindlich, und daher grundsätzlich angreifbar.

Die Komplexität des Zollwertrechts verlangt oftmals professionelle juristische Hilfe.

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