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Die Europäische Kommission hat mehrere Antidumping-Untersuchungen  zu den Einfuhren von warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine eingeleitet. Damit droht die Einführung von vorläufigen und endgültigen Antidumping- und Antisubventionszöllen.

Interessierte Parteien haben die Möglichkeit, sich am Untersuchungsverfahren zu beteiligen. Je nach Untersuchungsverfahren können binnen 9 bis 15 Monaten vorläufige bzw. endgültige Antidumping- und/oder Antisubventionszölle erlassen werden.

Flacherzeugnisse des Kapitels 72 der Kombinierten Nomenklatur (KN)

Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen rostfreier Stahl), auch in Rollen (Coils), auch zugeschnittene Waren und Kaltband („narrow strip“), nur warmgewalzt (warmgewalzte Flacherzeugnisse), weder plattiert noch überzogen, ausgenommen kornorientierter Siliciumelektrostahl.

Die Waren werden derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht:
7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 99, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7225 19 10, 7225 30 10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 12, 7225 40 15, ex 7225 40 60, 7225 40 90, 7226 19 10, ex 7226 20 00, 7226 91 20, 7226 91 91 und 7226 91 99

Ihre Fragen zum Antisubventions-Verfahren, zum Antidumping-Verfahren oder zur Beteiligung als interessierte Partei können  Sie unseren Zollanwälten stellen.

Dieser Artikel wurde am 16. August 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.