Die Europäische Kommission wirft chinesischen Photovoltaikherstellern vor, gegen ihre Verpflichtungserklärung im Rahmen des Undertaking–Systems zu verstoßen. Deshalb leitete sie ein Verfahren zum Ausschluss der Unternehmen Ningbo Osda Solar Co. Ltd., Ningbo Qixin Solar Electrical Appliance Co. Ltd. und Shandong Linuo Photovoltaic Hi-Tech Co. ein.
Das Undertaking-Verfahren dient der Vermeidung von gedumpten Einfuhren: Wenn chinesischen Hersteller Verpflichtungserklärungen dergestalt abgeben, dass sie ihre Produkte zu einem von der EU festgesetzten Mindestpreis verkaufen, werden Antidumpingzölle nicht fällig.
Die Kommission begründet einen drohenden Ausschluss der Unternehmen damit, dass diese ihre Produkte unter dem geltenden Mindestimportpreis in die EU verkauft haben und unabhängige Importeure, die nicht bei der EU gelistet sind, eingeschaltet haben. Außerdem soll ein Unternehmen Ausgleichsgeschäfte getätigt haben, um die Anforderungen gemäß den Undertaking-Vorschriften zu umgehen.
Kommission sieht keine systematischen Verletzungen – aber behält sich Prüfung vor
Die drei Unternehmen würde der drohende Ausschluss nicht als Erste treffen: Wir berichteten bereits über den Widerruf von Verpflichtungserklärungen weiterer Hersteller. Die Kommission deutet daher auch eine leichte Skepsis hinsichtlich der Praktikabilität des Undertaking-Systems an. Sie behält sich die Prüfung der Effektivität des Systems vor. Trotz ähnlicher Struktur der Verstöße sieht die Kommission aber bisher keine systematischen Verletzungen.
Falls Sie Fragen dazu haben, welche Hersteller noch von dem Undertaking-System profitieren und somit als Handelspartner in Betracht kommen, kontaktieren Sie unsere Anwälte für das Antidumpingrecht.