In der Europäischen Union wurden im Jahre 2013 Antidumpingzölle und Antidumpingsubventionszölle auf chinesische Solarmodule und Schlüsselkomponenten eingeführt. Nun zieht die Türkei nach und eröffnet selber ein Anti-Dumpingverfahren gegen chinesische Hersteller von Solarmodulen. Unternehmen, die Module über die Türkei importieren oder dort Projekte mit Solartechnik durchführen, sollten die Entwicklungen jetzt genau verfolgen.

Eröffnung einer Antidumpinguntersuchung auf chinesische Solarmodule

Nachdem die Europäische Union ein Preisdumping in China bei der Herstellung von Solarmodulen und Solarzellen festgestellt hatte, lässt nun auch das Wirtschaftsministerium der Türkei prüfen, ob Preisdumping vorliegt. Vorläufige Antidumpingzölle, wie die Europäische Union sie seinerzeit eingeführt hatte, sind von der Türkei nicht eingeführt worden. Allerdings werden auch dort die Einfuhren zollamtlich erfasst. Sollten später Antidumpingzölle verhängt werden, so kann es sein, dass diese auch rückwirkend bis zum 01.07.2016 noch nacherhoben werden.

Wie schnell eine Entscheidung ergehen wird, ist noch nicht klar. Nach internationalem Recht müsste spätestens binnen 18 Monaten eine Entscheidung getroffen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Antidumpingzölle voraussichtlich schon vorher eingeführt werden, sofern die Türkei ein Preisdumping bei der Herstellung in China feststellt.

Risiken auch für europäische Unternehmen

Betroffen sind aber nicht nur Unternehmen aus der Türkei, die direkt Solarmodule aus China importieren. In der Vergangenheit haben auch europäische Unternehmen für Projekte in der Türkei direkt chinesische Solarmodule in die Türkei importiert und dort zollrechtlich abfertigen lassen. Zudem sind teilweise auch Lieferungen aus China über die Türkei in die Europäische Union erfolgt. Einige Unternehmen haben zudem Fertigungen in die Türkei verlegt. Unternehmer, die Solarmodule im Geschäftsverkehr mit der Türkei und/oder China verwenden, sollten jetzt die näheren Entwicklungen aufmerksam beobachten. Nach Presseberichten könnte die Türkei einen Mindestimportpreis (MIP) von rund 70 US-Dollarcent pro Watt einführen.

Sollten Sie von den drohenden Antidumpingzöllen in der Türkei betroffen sein, sprechen Sie gerne unser Team an. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns unter 040/369615-0 in Hamburg an.

Dieser Artikel wurde am 4. Juli 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.